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Hartz IV: Keine Zumutbarkeitsuntergrenze - Frauen/Männer müssen als Prostituierte arbeiten.

Prostitution ist seit dem Jahr 2002 nicht mehr sittenwidrig und rechtlich gesehen ein Job wie jeder andere auch. Deshalb dürfen Arbeitsämter arbeitslose Frauen, die von Hartz IV betroffen sind, in den Bereich sexueller Dienstleistungen' vermitteln.

Da es keine Untergrenzen bei der Zumutbarkeit von Jobs gibt, 'warum soll dann von einer erwachsenen Frau/Mann nicht verlangt werden, ihr Einkommen durch kommerzielles Vögeln zu erzielen'.

Der Paragraph im Prostitutionsgesetz, der es verbietet die Frauen zu zwingen, gilt nämlich für Zuhälter. Bisher wurden Frauen zwar nur als Bedienungen an Bordelle vermittelt, aber schon die Ablehnung dieses Jobs kann für die Frauen Konsequenzen haben.

Das muss nach interner Recherche unter Experten auch DGB-Sprecherin Falk eingestehen. "Es gibt tatsächlich keine Untergrenze bei der Zumutbarkeit", bestätigt sie, "da hat es der Gesetzgeber versäumt, Normen zu schaffen." Trotzdem setzt sie auf Einsicht. "Es herrscht hoffentlich Konsens, dass dies nicht durchsetzbar is

Nun scheint es, dass die Legalisierung der Prostitution eine Art Vorbereitung der Hartz-IV-Gesetzgebung gewesen sein könnte, denn seit Anfang des Jahres gilt bekanntlich jede legale Arbeit als zumutbar - nunmehr also auch das bekanntlich älteste Gewerbe der Welt. Legalität nimmt aber weder auf kulturelle oder religiöse noch eben auf Sittengesetze und entsprechende Traditionen Rücksicht: so kann sogar eine Muslima zur Verarbeitung von Schweinefleisch oder eine ehemalige Call Center Mitarbeiterin zur Mitarbeit in einer Telefonsexagentur gezwungen werden, oder eben auch zur Prostitution, denn legal ist das ja alles. Und die Tätigkeit als Hure erfordert keine Ausbildung, sodass Vermittlungen besonders leicht sind. Soziale Normen und Selbstachtung stehen schließlich nicht im Hartz-IV-Gesetz.
Besonders pikant ist übrigens, dass ausgerechnet heute Verschärfungen der strafrechtlichen Vorschriften gegen Menschenhandel und eben auch gegen Zwangsprostitution in Kraft treten. Diese sind aber - natürlich rein zufällig! - sorgfältig so formuliert, dass Sie die Bundesarbeitsdienstprostituierte, die es für ein Euro pro Stunde macht, nicht erfassen. Das untere Ende der Fahnenstange ist also noch lange nicht erreicht...


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