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Was SPD und Union für die kommenden Jahre auf dem Arbeitsmarkt planen
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- Geschrieben von arm
- Hauptkategorie: Historische Beiträge
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Um die hohen Kosten der Hartz-IV-Reform einzudämmen - statt geplanten 14,6 müssen wohl 26 Mrd. Euro für das Arbeitslosengeld II ausgegeben werden -, scheuen die Koalitionäre vor Leistungskürzungen zurück. Gespart werden sollen jetzt 1,8 Mrd. Euro, davon allein eine Mrd. Euro durch "Effizienzgewinne", was sich rasch als Luftbuchung erweisen könnte. Der Großteil der restlichen 800 Mio. Euro soll dadurch hereinkommen, daß die Eltern von jugendlichen Arbeitslosen bis 25 Jahren wieder stärker in die Pflicht genommen werden.
Ein "Beschäftigungspakt für Ältere" mit Lohnzuschüssen soll Älteren neue Beschäftigungschancen eröffnen. Die Union pocht auf einen Kombilohn, die SPD verweist auf die Vielzahl bereits bestehender Fördermaßnahmen. Die Regelung, wonach Ältere ab 58 Jahren nicht mehr für einen Job zur Verfügung stehen müssen und dennoch weiter ihre Unterstützung erhalten, wird gestrichen. Bislang sind diese 58er nicht in der Arbeitslosenstatistik enthalten - die Zahl der Arbeitslosen dürfte daher in dieser Legislaturperiode noch einmal um 80 000 pro Jahr anwachsen. Das Arbeitslosengeld I wird vom 1. Februar 2006 an in der Regel nur noch zwölf, maximal aber 18 Monate gezahlt. Die Koalitionäre wollen an der Rechtslage nichts ändern.
Bei der von der Union geforderten rechtlichen Absicherung von betrieblichen Bündnissen für Arbeit wird die Vetomacht der Gewerkschaften nicht gebrochen. Die Union besteht dennoch auf einer gesetzlichen Regelung, um - so der CDU-Wirtschaftspolitiker Hartmut Schauerte - die "betrieblichen Bündnisse aus der Schmuddelecke zu holen". Die Gewerkschaften wollen dennoch weiter dagegen angehen.
Am Kündigungsschutz will die SPD nicht rütteln. "Substantielle Änderungen" kommen nach den Worten des SPD-Arbeitsmarktpolitikers Klaus Brandner nicht in Frage. Über eine Anhebung des Schwellenwerts wird gar nicht gesprochen. Verhandelt wird über ein Optionsrecht bei Neueinstellungen zwischen Kündigungsschutzklage und einer Abfindungsregelung. Denkbar ist auch, daß es in den ersten zwei Jahren nach der Einstellung keinen Kündigungsschutz gibt.
Die Ich-AG wird Mitte 2006 mit dem zweiten Existenzgründerzuschuß, dem Überbrückungsgeld, zusammengelegt. Die SPD besteht aber darauf, daß der Existenzgründerzuschuß eine Pflichtleistung der Arbeitsagenturen bleibt und nicht in ihr Ermessen gestellt wird.