Wöchentliche Treffen

KISS-Umzug in die Werderstraße

Letztes Treffen in der Bodenstedtstr. 11 am Dienstag, den 13.Mai ab 18 Uhr!

Ab dem 17.6.  treffen wie uns in den neuen KISS-Räumen in der Werderstraße 49, wo früher die PAZ drin war, jeden Dienstag ab 18 Uhr.

Hartz IV: Urteil zu Eingliederungsvereinbarung
Jetzt endlich haben auch Gerichte eingesehen, dass es nicht rechtmäßig ist, einem Lestungsempfänger die Leistung zu kürzen, wenn er die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibt. Wegen der Weigerung eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, wollte die Arge einem Leistungsempfänger das Arbeitslosengeld II (ALG II) um 30 % kürzen. Das Dortmunder Sozialgericht entschied: Der Zwang zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung stellt einen Eingriff in den Schutzbereich der in Art. 2 Abs. 1 GG normierten Vertragsfreiheit dar. Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des LSG Niedersachsen-Bremen (Az.: L 8 AS 605/06 ER) an, dass dieser Eingriff in die Vertragsfreiheit aufgrund eines Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist. Das Urteil (s.u.) interessiert die Dortmunder Arge jedoch nicht im geringsten. Zur Zeit muss der vom Dortmunder Sozialgericht zugebilligte einstweilige Rechtschutz per Zwangsvollstreckung gegenüber der ARGE durchgesetzt werden. Sozialgericht Dortmund - AZ S 28 AS 361/07 ER- veröffentlicht am 28.10.07)
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