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In zweifelhafter Verfassung
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- Geschrieben von Schinderhannes
- Hauptkategorie: Historische Beiträge
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Jenseits aller populistischen Debatten hegen Juristen Bedenken gegen die ArbeitsmarktreformNach einem Gutachten des Bundestages könnten die Hartz- IV-Gesetze verfassungswidrig sein. Wie die «Bild am Sonntag» berichtete, sieht der Wissenschaftliche Dienst des Parlamentes in den Gesetzen Klauseln, «die im Grundgesetz ausdrücklich weder bestimmt noch zugelassen sind». Falls das zuträfe, wären alle 2,66 Millionen Bescheide über das neue Arbeitslosengeld II rechtswidrig. Hartz I, II, III und IV heißen die Gesetze, die dem Sozialstaat Deutschland die härtesten Einschnitte in seiner Geschichte verordnen. Vor allem Hartz IV, dabei geht es um die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (Alg II), löst Angst aus. Viele Verfassungsrechtler und sogar Richter am Verfassungericht äußern heftige Bedenken, wie Utz Krahmer, Professor am Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Fachhochschule Düsseldorf. Heinrich Lang, Verfassungsrechtler an der Universität Köln, macht auf Probleme mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes aufmerksam. In einzelnen Punkten hegen auch sie Zweifel, ob die Vorgaben von Hartz IV noch rechtsstaatlichen Prinzipien entsprechen. Die Eigentumsgarantie. Artikel 14 des Grundgesetzes umfasse den Schutz sozialrechtlicher Leistungsansprüche, wenn diese auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhten, so Verfassungsrechtler Heinrich Lang.
Die Regelsätze.
Künftig wird allen Alg-II-Beziehern unabhängig von der Höhe ihres früheren Nettogehalts ein fixer Geldbetrag als Grundsicherung für ihren Lebensunterhalt gezahlt, der den Regelsätzen in der Sozialhilfe entspricht. Beispielsweise bekommen Singles 345 Euro (im Westen) oder 331 Euro (im Osten). Gemessen an dem Verfassungsgebot, das Existenzminimum sicherzustellen, könnten sie zu niedrig ausgefallen sein, argwöhnt Bundesverwaltungsrichter Ralf Rothkegel. Alg II ist eine Fürsorgeleistung, »die genau wie die Sozialhilfe ein würdevolles Leben, das heißt eine sozial integrierte Existenz garantieren muss«.
(c) DIE ZEIT 12.08.2004 Nr.34 Gunhild Lütge+ Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages