Aktuell

Die geplante Jahreshauptversammlung kann im Januar 2021 aufgrund der Corona Pandemie leider nicht stattfinden.

Sobald es die Corona Regeln wieder zulassen, wird der neue Termin schriftlich bekanntgegeben.

Stufe 2016 2017 Änderung
1 404 € 409 € + 1,24 %
2 364 € 368 € + 1,10 %
3 324 € 327 € + 0,93 %
4 306 € 311 € + 1,63 %
5 270 € 291 € + 7,78 %
6 237 € 237 € 0 %

 

 

 

 

 

 

 

Laut den Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes müsste der Regelsatz der Stufe 1 mindestens 520 € betragen.

Die Regelsätze sind also deutlich zu niedrig !

 

Stufe 2020 2021 Änderung € Änderung %
1 432 € 446 € +14 + 3,24%
2 389 € 401 € +12 + 3,08 %
3 345 € 357 € +12 + 3,47 %
4 328 € 373 € +42 + 13,71 %
5 308 € 309 € +1 + 0,32 %
6 250 € 283 € +33 + 13,20 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laut den Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes müsste der Regelsatz der Stufe 1 mindestens 600 € betragen.

Die Regelsätze sind also deutlich zu niedrig !

Laut  Statistisches Bundesamt  sind die Verbraucherpreise im November 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozent gefallen.

Die Preise für Obst und Gemüse sind dagegen laut Statistischem Bundesamt erheblich gestiegen, um 3,7% bzw. 2,6 '%.

Dies betrifft Langzeitarbeitslose stärker, da diese einen größeren Anteil für Lebenmittel ausgeben müssen.

 

 

Stufe 2018 2019 Änderung € Änderung %
1 416 € 424 € +8 + 1,92%
2 374 € 382 € +8 + 2,14 %
3 332 € 339 € +7 + 2,11 %
4 316 € 322 € +6 + 1,90 %
5 296 € 302 € +6 + 2,03 %
6 240 € 245 € +5 + 2,08 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laut den Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes müsste der Regelsatz der Stufe 1 mindestens 571 € betragen.

Die Regelsätze sind also deutlich zu niedrig  und die Unterdeckung steigt !

Die Regelsatzerhöhung von circa 2 % gleicht  - wenn überhaupt - gerade mal den  Anstieg der Verbraucherpreise aus, die laut  Statistisches Bundesamt  im Jahr 2018 seit Mai konstant über 2% im Vergleich zum Vorjahresmonat gestiegen sind ! Im November war sogar ein Anstieg um  2,3 % zu verzeichnen.

 

 

Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung soll ein Mindestlohn von 8,50 € eingeführt werden.

Dieser Mindestlohn hat zahlreiche Ausnahmen, z.B..

  • Minderjährige  sind ausgenommen
    Angeblich würde der Mindestlohn einen Fehlanreiz zur Nichtaufnahme einer Ausbildung darstellen.
  • Langzeiterwerbslose sind in den ersten 6 Monaten eines neuen Jobs ausgenommen
    Angeblich würde der Mindestlohn eine Einstiegshürde für die Arbeitsaufnahme darstellen
  • Beschäftigte, die unter einen als allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag mit Mindestlohnregelung fallen(bis zum 31. Dezember 2016)