Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung soll ein Mindestlohn von 8,50 € eingeführt werden.
Dieser Mindestlohn hat zahlreiche Ausnahmen, z.B..
- Minderjährige sind ausgenommen
Angeblich würde der Mindestlohn einen Fehlanreiz zur Nichtaufnahme einer Ausbildung darstellen. - Langzeiterwerbslose sind in den ersten 6 Monaten eines neuen Jobs ausgenommen
Angeblich würde der Mindestlohn eine Einstiegshürde für die Arbeitsaufnahme darstellen - Beschäftigte, die unter einen als allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag mit Mindestlohnregelung fallen(bis zum 31. Dezember 2016)
Von einem allgemeinen Mindestlohn kann man also gar nicht sprechen. Besonders bei Langzeitarbeitslosen lässt sich der Mindestlohn nach 6 Monaten einfach umgehen, indem nur auf 6 Monate befristete Jobs angeboten werden.
Selbst wer den Mindestlohn erhält, kann davon nicht anständig leben.
Das macht folgende Beispielsrechnung für eine 40-Stunden-Woche klar:
Durchschnittliche Arbeitstage pro Monat: 21,66 (52 Wochen a 5 Arbeitstage / 12 Monate)
Brutto-Lohn pro Arbeitstag: 68,00 € ( 8*8,50 €)
Brutto-Lohn pro Monat: 1472,88 € (68,00 € * 21,66)
- Lohnsteuer 88,90 € (Klasse 1)
- Sozialabgaben 297,16 € (Rente,Krankenkasse,Pflegeversicherung)
= Netto-Lohn 1086,82 €
Das sind gerade einmal 41,78 € über der aktuellen Pfändungsfreigrenze von 1045,04 €.
Die sogenannte Armutsgefährdungsgrenze ( 60 % des Medianeinkommens) lag 2010 bei 952 €. Viel Luft ist bis dahin also auch nicht vorhanden.
Um im Alter nicht auf Sozialrente angewiesen zu sein, müsste man selbst nach Berechnungen der Bundesregierung etwa 2500 € Bruttolohn pro Monat haben.
Trotz Mindestlohn sind die Betroffenen zur Altersarmut verdammt.
Und dies gilt für den optimalen Fall einer alleinstehenden Person mit Vollzeitstelle. Teilzeitbeschäftigte und Alleinstehende mit Kindern werden weiterhin Arbeitslosengeld II beantragen müssen. Bei ihnen profitiert vorwiegend das Amt.
Ein menschenwürdiges Leben jetzt und im Alter hat beim Mindestlohnvorhaben der Bundesregierung wohl keine Rolle gespielt.