Viele ALG II-Empfänger fallen auf Grund ihrer Bescheide aus der Krankenversicherung. In vielen Fällen (überall dort wo keine Ehe oder Lebensgemeinschaft vorliegt) bekommen diese Empfänger keine Leistung . Wer keine Leistungen aus dem Hartz IV Gesetz bezieht, weil er zwar in einer Bedarfsgemeinschaft aber nicht verheiratet ist, bekommt keine Krankenversicherung. So war das bisher. In Helmstedt fragt die Agentur für Arbeit in solchen Fällen nach einer Bescheinigung der Krankenkenkasse über die Beitragshöhe einer freiwilligen Versicherung. Legt man diese vor wird die Bedürftigkeit neu überprüft. Dabei kann sich der ALG II-Bescheid ändern, so dass dieser Personenkreis wieder krankenversichert werden kann.
Wir werden hier in Peine nachfragen, wie die Ämter es hier handhaben.
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