Wöchentliche Treffen

Wir treffen uns jeden Dienstag ab 18 Uhr bei KISS in der Bodenstedtstr. 11!

 

 

Was bleibt uns zum Leben?
Strafgefangene sind bessergestellt als ALG II Empfänger Die Höhe des ALG II wurde von der Regierung falsch festgelegt.
So müssen in diesem Regelsatz von 345 Euro folgende Zahlungen bestritten werden.
So kann eine Beispielrechung für einen Singlehaushalt aussehen:

1. Strom...........................................................................35 Euro
2. Wasser.........................................................................18 Euro
3. Stellplatz/Garage.........................................................18 Euro
4. Telefon / Bewerbungen...............................................20 Euro
5. Praxisgebühr / Medikamente........................................2 Euro
6. Rücklagen für Mietnachzahlungen.............................10 Euro
7. Rücklagen für Kleidung..............................................12 Euro
8. Rücklagen für Reparatur, oder Anschaffung von,......47 Euro
(Waschmaschine, Kühlschrank, Fernseher usw.)_______________
Gesamt.............................................................................162 Euro

Nach Abzug oben aufgeführter Beträge verbleiben dem ALG II Empfänger noch
183 Euro, dividiert durch 30 Tage = 6,10 Euro pro Tag, zum leben.

Ein Strafgefangener erhält gemäß § 46 StVollzG ein tägliches Taschengeld in Höhe von 7,25 Euro plus gemäß § 47 StVollzG, ein Haushaltsgeld in Höhe von 0,50 Euro täglich. Somit erhält ein Strafgefangener insgesamt 7,75 Euro täglich.

Das entsprich monatlich bei 30 Tagen = 232,50 Euro, bei freier Kost, Miet und Heilfürsorge. Würde der Strafgefangene diese Geld bei einer Inhaftierzeit von 12 Monaten sparen, hätte er ein Kapital von 2.790, zusätzlich erhält er noch, bei Entlassung, ein Guthaben aus geleisteter arbeit, das im Durchschnitt bei 2.000 Euro liegt. Somit erhält der Strafgefangene bei der Entlassung insgesamt 4.790 Euro.

Die entstandenen Haftkosten wurden bei dieser Rechnung schon berücksichtig.

Durch die Besserstellung des Strafgefangenen gegen über des ALG II Empfänger, ist Harz IV und damit die Höhe des ALG II, eine Verleitung von der Regierung, an die ALG II Empfänger, straffällig zu werden.

Ich will in den Knast!!!!!!!!!!