Wöchentliche Treffen

Wir treffen uns jeden Dienstag ab 18 Uhr bei KISS in der Bodenstedtstr. 11!

 

 

Die Regierungsparteien und Opposition haben beschlossen, die Zuverdienstgrenze zu erhöhen. Die Erwerbslosen-Initiative begrüßt prinzipiell diese Maßnahme. Die Erhöhung auf 160 EUR bedeutet einen Mehrverdienst gegenüber den 1 EUR Jobs. Das ist zwar besser, reicht unserer Meinung aber bei weitem nicht aus. Diese 1EUR-Jobs Jobs könnten dann abgeschafft werden. Gleichzeitig dienen die 400EUR Jobs gleichermaßen dem vom Kapital erstrebten Lohndumping und einer weiteren Massnahme zur Gewinnerhöhung.
Die EIP stellt deshalb folgende zusätzliche Forderungen an die Politik:
1.Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von mindestens 10EUR/Stunde

2.Übernahme der Mietkosten und in der Regel keine Aufforderung zum Umzug

Vor allem in Optionskommunen - das sind diejenigen Kommunen, die Langzeitarbeitslose in Eigenregie betreuen - werden Empfänger vonArbeitslosengeld II ohne Einzelfallprüfung zum Umzug aufgefordert.Solche Formschreiben sind nach Auffassung der EIP rechtswidrig. Wir fordern die Kommunen auf, diese rechtswidrige Praxis einzustellen. Die Kommunen sind verpflichtet, eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Hierbei muss das soziale Augenmaß gewahrt werden. Geringfügige Überschreitungen der Angemessenheitsgrenze rechtfertigen eine Umzugsaufforderung nicht. Umzüge müssen die Ausnahme bleiben.

3.Regelungslücken trotz Härtefallzuschuss bei Krankenversicherung

Trotz Härtefallregelung bei der Krankenversicherung bleiben noch Regelungslücken: Vielen früheren Sozialhilfeempfängern bleibt der Weg zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse trotz Härtefallzuschuss versperrt, weil sie die notwendigen Vorversicherungs-zeiten nicht erfüllen. Für diese Menschen muss dringend eine Lösung gefunden werden. Bislang fehlt auch noch die gesetzliche Absicherung des Härtefallzuschusses. Wir fordern Wirtschaftsminister Clement auf, dies umgehend auf den Weg zu bringen.

4.Rechtsunsicherheiten für Menschen mit Behinderungen

Für erwerbsfähige behinderte Menschen entstehen durch Hartz IV Rechtsun-sicherheiten, die beseitigt werden müssen. Einige Options-kommunen sind fälschlicherweise der Ansicht, dass sie nicht für die berufliche Wiedereinglie-derung behinderter Menschen zuständig sind.Hier muss Abhilfe geschaffen werden.

5.Überprüfung der Regelsatzhöhe

Die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II sind erheblich zu niedrig bemes-sen.Sie sichern nicht das Existenzminimum. Wir fordern daher eine unverzügliche Neubemessung der Regelsätze. Unterschiedliche Regelsätze in Ost- und Westdeutschland sind nicht mehr zu rechtfertigen. Wir fordern glei-che Regelsätze für Ost und West.

6.Zuverdienstgrenzen.
Die niedrigen Zuverdienstgrenzen für Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind kontraproduktiv. Anstatt einen Anreiz zur Arbeitsaufnahme zu bieten, wird das Gegenteil erreicht. Wir fordern einen Grundfreibetrag von mindestens 240 Euro.

7.Kinderzuschlag.

Der Kinderzuschlag, der Familien mit geringem Einkommen vor der Bedürftigkeit schützen soll, führt in vielen Fällen zu einer massiven Ungleich-behandlung von Familien. Der Kinderzuschlag blockiert den Bezug von Arbeitslosengeld II, mit dem sich viele der Betroffenen besser stellen würden. Wir fordern, den Kinderzuschlag so zu gestalten, dass die jeweils günstigere Regelung greift.

8.Freibeträge für die Altersvorsorge.

Das Schonvermögen für die Altersvorsorge ist zu gering. Wir fordern daher, den Grundfreibetrag weiter zu erhöhen.

9.Die 58er-Regelung.

Bereits abgeschlossene Vereinbarungen der Arbeitsagenturen mit Arbeitslo-sen über 58 Jahren, die den Bezug von Arbeitslosenhilfe bis zum Rentenein-tritt vorsahen, müssen ein-gehalten werden. Entgegen der Vereinbarung er-halten sie jetzt das niedrigere Arbeitslosengeld II. Das ist Vertragsbruch. Musterklagen sind bereits anhängig.