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Gericht dreht Beweislast um
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- Geschrieben von Schinderhannes
- Hauptkategorie: Historische Beiträge
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Nach dem Urteil muß entgegen der gängigen Praxis bei einem Antrag auf das Arbeitslosengeld II nicht der Antragsteller beweisen, daß er nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Vielmehr müsse die Behörde nachweisen, daß eine solche Gemeinschaft bestehe. Erst dann könne sie das Partner-Einkommen einberechnen und die Bezüge kürzen. ap