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Die hessische Sozialministerin Lautenschläger(CDU) will bei Arbeitslosengeld II den Unterhaltsrückgriff einführen.

Außerdem will sie den "Kinderzuschlag" durch Lohnkostenzuschüsse ersetzen. Die hessische Sozialministerin Lautenschläger(CDU) will bei Arbeitslosengeld II den "Unterhaltsrückgriff" einführen.
Unterhaltsrückgriff ist ein sozialrechtlicher Fachbegriff, der beinhaltet, dass Eltern für erwachsene Kinder und erwachsene Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen !

Dies würde eine erhebliche Verschärfung gegenüber den derzeit gültigen Regeln bedeuten, welche diese Unterhaltspflicht nur bei Haushaltsgemeinschaften vorsehen. Mittels Unterhaltsrückgriff würde die Sippenhaft in das SGB II Einzug halten !
Millionen ALG II - Bezieher mit Eltern bzw. erwachsenen Kindern würden weniger oder gar keine staatlichen Leistungen mehr bekommen !

Das Ideal von Frau Lautenschläger ist offensichtlich der Sozialstaat ohne Sozialleistungen. Wie gut, dass Sie vor der Wahl darüber geredet haben, Frau Lautenschläger.

Bemerkenswert an ihren Ausführungen zum Kombilohnmodell ist ihre Klage, daß für Familien durch die "Kinderzuschläge" beim ALG II die Anreize zur Erwerbsaufnahme zu gering seien. O-Ton Lautenschläger: "Es ist sinnvoller, Lohnkostenzuschüsse zu finanzieren, als den Kinderzuschlag bei ALG II".

Welcher "Kinderzuschlag" ? Meint sie damit die 60-80 % der Regelleistung, die für Kinder berechnet werden und von denen zudem das Kindergeld abgezogen wird ?
Muß wohl damit gemeint sein, denn andere regelmäßige Leistungen für Kinder sind im SGB II nicht vorgesehen. Da brechen für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern wohl bald noch härtere Zeiten an.

Es ist aber schön, aus berufenem Munde zu erfahren, daß der ausbleibende Rückgang der Arbeitslosigkeit auch an den üppigen Sozialleistungen für Kinder liegt.
Danke, Frau Ministerin, daß sie vor der Bundetagswahl darüber gesprochen haben!


Quelle: Yahoo