Das war bei der Bundestagswahl 2002 so und wird heute nicht anders sein.
Wesentlich vernünftiger, als sich auf Wahlversprechen zu verlassen, ist es, die letzten 3 Jahre kritisch zu betrachten.
Vergessen werden darf nie, daß Hartz IV von einer breiten Bundestagsmehrheit am 19. Dezember 2003 beschlosssen wurde: 294 Ja- und zwölf Neinstimmen bei SPD und Bündnis 90/Die Grünen, 287 Ja- und vier Neinstimmen bei CDU/CSU und FDP.
Für Arbeitslose und besonders die Langzeitarbeitslosen würde die Stimmabgabe für die Hartz-Parteien bedeuten, daß sie zu ihrer Entrechtung und Enteignung die Zustimmung geben.
Ebenso würden sie damit dem zynischen Vorwurf dieser Parteien, die Arbeitslosen seien an ihrer Arbeitslosigkeit selbst schuld, weil sie sich nicht genug um einen Arbeitsplatz bemühen, zustimmen.
Die Verweigerung der Stimme für die Hartz-Parteien ist für Arbeitslose ein Gebot der Selbstachtung !
Auch die Beschäftigten haben keinen Grund , den Hartz-Parteien ihre Stimme zu geben, denn Hartz IV richtet sich mittelbar gegen sie:
- Die Bedrohung mit Arbeitslosengeld II schwächt ihre Fähigkeit, sich gegen unternehmerische Zumutungen zu wehren
- Hartz IV zwingt Langzeitarbeitslose, Tätigkeiten bis zu 30 % unter ortsüblichem Lohn anzunehmen. Das ist staatliches Lohndumping.