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Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat einen Teil der Hartz-Gesetze gekippt. Arbeitnehmer, die älter als 52 sind, dürfen in Deutschland nicht immer wieder mit befristeten Verträgen beschäftigt werden, entschieden die Richter in Luxemburg.
Sie erkannten aber an, dass die Regierung mit der Förderung älterer Menschen ein wichtiges Ziel verfolge. In der EU dürfe jedoch niemand wegen seines Alters diskriminiert werden. Gegen dieses Urteil sind keine Rechtsmittel mehr möglich.


22. November 2005 © DPA