Niemand kann Sie zwingen, die Tür zu öffnen, egal ob Sie tatsächlich zu Hause sind oder nicht.
Zu gar nichts. Sie müssen den Kontrolleur nicht in Ihre Wohnung lassen. Er besitzt weder polizeiliche noch andere hoheitliche Gewalt.
Können mir Nachteile entstehen, wenn ich ihn nicht in die Wohnung lasse?
Unangemeldete Hausbesuche bei Arbeitslosen sind umstritten. Die Bundesagentur für Arbeit argumentiert, Leistungsempfänger hätten eine Mitwirkungspflicht, wenn es Zweifel an den von ihnen gemachten Angaben gibt. Diese Pflicht beinhalte den Zutritt zur Wohnung. Andernfalls könnten Leistungen gekürzt bzw. der Fall angezeigt werden. Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen örtlichen Arbeitsgemeinschaften.