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Berlin (dpa) - Fast ein Jahr nach Beginn der Hartz-IV-Reform rollt nach Angaben des Bundes deutscher Sozialrichter eine Klagewelle auf die Gerichte vieler Bundesländer zu. So sei die Zahl der Verfahren in erster Instanz im Bereich der früheren Arbeitslosen- und Sozialhilfe in Hessen und Niedersachsen gegenüber dem Vorjahr um rund 30 Prozent angestiegen, sagte der Verbandsvorsitzende Hans-Peter Jung der «Berliner Zeitung». Auch in Nordrhein-Westfalen hätten die Gerichte im laufenden Jahr zehn Prozent mehr Verfahren als 2004. «Das ist eine Klagewelle», sagte Jung.
Sie breite sich allerdings nicht gleichmäßig über das ganze Land aus. Ein Großteil der Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz bezieht sich nach Einschätzung des Richters auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf das Arbeitslosengeld II. Auch die Frage, ob die Leistungsempfänger in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebten, sei Gegenstand vieler Verfahren.
Nach Angaben des Richters blieben etwa die Bundesländer Baden- Württemberg und Bayern vom Anstieg der Verfahren weitgehend verschont. Eine mögliche Erklärung hierfür sei die vergleichsweise gute Wirtschaftsentwicklung in den beiden südlichen Ländern. Aus Berlin und den ostdeutschen Bundesländern lägen zwar keine genauen Zahlen vor. Eine dramatische Zunahme sei aber nicht zu erwarten, da es dort schon im vergangenen Jahr eine sehr hohe Zahl von Verfahren gab.