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Weniger Geld ab Februar
- Details
- Geschrieben von Rudi
- Hauptkategorie: Historische Beiträge
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Ab Februar 2006, also ab heute, treten einige neue Bestimmungen in Kraft, was Hartz 4 betrifft. Dabei handelt es sich nur um jene, die in der Boulevard-Presse als Überschrift plakatiert wird, sondern es sind auch noch kleine "Bonbons" versteckt:
Die Zahlung des herkömmlichen Arbeitslosengelds ist ab heute neu geregelt. Nach einem Bundestagsbeschluss aus dem Jahr 2003 erhalten Arbeitslose über 55 Jahre das ALG I nur noch 18 statt wie bisher 32 Monate. Erwerbslose unter 55 Jahren haben nur noch zwölf Monate einen Anspruch auf die aus Beiträgen finanzierte Versicherungsleistung. Erwähnenswert finde ich auch noch, daß sich das ALG I nicht mehr nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 36 Monate, sondern nur noch nach dem der letzten 24 Monate errechnet.....
... Des weiteren erhält auch nur derjenige ALG I, welcher innerhalb der letzten 24 Monate wenigstens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
Falls diese Kriterien nicht erfüllt sind (z.B., weil nur 11 Monate beschäftigt) hat man keinerlei Anspruch und das dennoch eingezahlte Geld ist futsch - ein bemerkenswerter Erfolg für unser Sozialsystem.
Auch die so genannte Erlöschensregelung erfährt zum 1. Februar eine Änderung. Wenn sich ein Arbeitsloser nicht an die Spielregeln hält, verliert er unter bestimmten Voraussetzungen zeitweise oder auch vollständig den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Diese Bedingungen werden nun verschärft. Ähnlich wie beim Flensburger Punkte-Konto führt die Arbeitsagentur für jeden Arbeitslosen künftig ein Speerzeitkonto. Speerzeiten sind Zeiten, in denen der Arbeitslose keine Leistungen bekommt. Lehnen Arbeitslose beispielsweise angebotene Jobs ab oder bewerben sich nicht, dann kann die Arbeitsagentur Speerzeiten verhängen. Sammeln sich so innerhalb der letzten zwölf Monate Speerzeiten von 21 Wochen und mehr an, verliert der Arbeitslose Anspruch auf Unterstützung.