Wöchentliche Treffen

Wir treffen uns jeden Dienstag ab 18 Uhr bei KISS in der Bodenstedtstr. 11!

 

 

Immer wieder erfährt man von Betroffenen, dass der Umgang mit den (Sozial)Behörden, hier speziell mit der Agentur für Arbeit, einer ARGE oder einem Jobcenter oder einer Optionskommune (Landkreis) Schwierigkeiten macht, weil seitens der Fallmanager Sachverhalte abgestritten werden. Ähnliche Informationen haben auch wir von vielen Betroffenen bekommen. Aus diesem Grund möchten wir hier mal einige Empfehlungen aussprechen:

1. Nie alleine: Gehen Sie nicht alleine zu einem Termin zu Ihrem Fallmanager oder einer sonstigen Dienststelle der Sie betreuenden Behörde. Sind Sie in Begleitung so haben Sie für Aussagen der Behördenangestellten einen Zeugen. Sinnvoll wäre es, wenn der Zeuge (möglichst nicht verwandt) die wesentlichen Punkte des Gesprächs in einer Art Protokoll aufschreibt.

2. Aufstellung der Unterlagen: Wenn die Behörde Unterlagen von Ihnen anfordert, machen Sie eine genaue Aufstellung aller abgelieferten Unterlagen und lassen Sie sich den Erhalt der Unterlagen schriftlich bestätigen.

3. Möglichst persönlich abgeben: Wir empfehlen, Unterlagen immer persönlich zum Amt zu bringen und sich vom Beamten, der die Unterlagen in Empfang nimmt, den Erhalt auf der Aufstellung bestätigen zu lassen. Geht das aus irgendwelchen Gründen nicht, machen Sie dennoch eine genauer Aufstellung aller Unterlagen, die Sie verschicken wollen, holen Sie sich einen Zeugen, der mit Ihnen zusammen überprüft, dass die in der Aufstellung aufgeführten Unterlagen in einen Umschlag gepackt und der Umschlag anschießend verschlossen wurde. Eine Kopie der Aufstellung sollte sich ebenfalls in dem Umschlag befinden, versehen mit der Aufforderung, die Vollständigkeit der übersendeten Unterlagen anhand der beigefügten Aufstellung zu überprüfen und die Aufstellung mit einem Bestätigungsvermerk versehenen an Sie zurückzusenden.

4. Im Falle der Weigerung: Weigert sich ein Beamter, Ihnen den Erhalt der Unterlagen zu bestätigen, fordern Sie ihn auf, seinen Vorgesetzten zu rufen.
Will der Fallmanager von Ihnen wissen, warum Sie ein Bestätigung wollen, können Sie ihn auf Presseberichte und Internetinformationen hinweisen, nach denen immer wieder vorkommt, dass ein Betroffener behauptet, er habe die Unterlagen abgegeben und die Behörde sagt, sie habe die Unterlagen nicht bekommen. Auf diese Art wäre ein Nachweis vorhanden.

Will ein Fallmanager Unterlagen von Ihnen haben, die er lt. Nachweis schon bekommen hat, dann weigern Sie sich, die Unterlagen erneut zu beschaffen und verweisen ihn darauf, dass diese ja bereits beim Amt vorliegen, von ihm oder einem Kollegen bestätigt. Sagt er, die Unterlagen seien nicht auffindbar und müssten deshalb neu erbracht werden, bleiben Sie bei Ihrer Weigerung und weisen ihn darauf hin, dass das nicht Ihr Problem ist. Sie würden die Unterlagen nur dann neu beschaffen, wenn Sie eine schriftliche Aufforderung mit dem Hinweis bekommen, die Unterlagen seien auf dem Amt abhanden gekommen. Droht er mit Sanktionen, sagen Sie ihm getrost, er solle sich nicht lächerlich machen, denn es sei seine Pflicht, für eine ordnungsgemäße und vollständige Aufbewahrung Ihrer Akte zu sorgen. So würde das auch jedes Gericht sehen. Würde er dennoch eine Sanktion verhängen, würden Sie nicht nur klagen, sondern auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn einleiten.
Wenn Sie in dieser Art vorgehen, können Sie als ziemlich sicher ansehen, dass er in Zukunft Spielchen dieser Art unterlassen wird. Sollte er auf andere Art versuchen, Sie zu schikanieren und Sie können es beweisen (z. B. durch einen Zeugen), zögern Sie nicht, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn zu erheben oder bei klarem Gesetzesbruch Strafanzeige zu erstatten.

Bei Hilfe oder Fragen wenden Sie sich an die
Erwerbslosen-Initiative Peine e.V.
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