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Neues Gesetz zu Hartz IV zielt auf die Abschreckung der Betroffenen.
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- Geschrieben von arm
- Hauptkategorie: Historische Beiträge
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Ein zweites Problem: Die vom Amt postulierten »Bedarfsgemeinschaften« haben sich in vielen Fällen als nicht nachweisbar erwiesen. Nun soll - nicht zum ersten Mal - die Beweislast umgekehrt werden. Ob es der Regierung gelingt, diesen tiefen Eingriff gerichtsfest zu formulieren, darf bezweifelt werden. Leider muß aber ebenso bezweifelt werden, daß ein schwebendes Verfahren die Jobcenter in ihrem Ermittlungs- und Kürzungseifer stoppen wird. Wie immer werden nur die widerständigen und qualifizierten Erwerbslosen ihre Rechte weitgehend durchsetzen können. Doch auch ihnen wird das Leben schwerer gemacht. Künftig soll eine Vielzahl anderer Sozialleistungen mit dem ALG II verrechnet werden. Strom- und Warmwasserkosten - mancherorts den Unterkunftskosten zugeschlagen - werden bundeseinheitlich als Teil des Regelsatzes definiert.
Nicht moralische, nur technische Grenzen können die parlamentarischen Sozialräuber der SPD und CDU beeindrucken. So wird sich die ebenfalls geplante »Gleichbehandlung« gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften bei den Sozialkürzungen nicht so rasch realisieren lassen, denn die verwendete Software A2LL ist offenbar heterosexuell fixiert. Bevor potentielle gleichgeschlechtliche Paare identifiziert werden können, ist eine Umprogrammierung erforderlich. »Zeitbedarf muß geklärt werden«, heißt es in der Vorlage.
Den technischen Charakter auch des Gesetzgebungsverfahrens bringt eine wiederkehrende Formel auf den Punkt, in der es heißt: »Bei diesem Regelungsvorschlag handelt es sich lediglich um eine gesetzliche Klarstellung der bisher durch Weisungslage bestimmten Vollzugspraxis.« Darum geht es: den Ämtern die Hände freizumachen, damit sie die Erpressung der Betroffenen optimieren können. Dazu sollen der Datenschutz massiv eingeschränkt und Auskünfte »zur Einkommens- und Vermögenssituation oder zu Unterhaltsansprüchen« aus der Zeit vor der Antragstellung zur Pflicht gemacht werden. Damit die Erpressung aber wirken kann, sind auch neue materielle Hebel nötig. Künftig soll nach einer ersten Sanktion bei einer weiteren »Pflichtverletzung« im Verlaufe eines Jahres sogleich eine Sanktion zweiter Stufe verhängt werden können: »Dies würde bedeuten, daß zum Beispiel jemand, der nach Ablehnung der Eingliederungsvereinbarung zunächst von einer dreimonatigen Absenkung um 30 Prozent betroffen war, bei einer folgenden unbegründeten Arbeitsablehnung innerhalb eines Jahres mit einer Absenkung um 60 Prozent sanktioniert werden würde.«
Aus der Geschichte der Sozialpolitik im Kapitalismus ist bekannt, daß die Höhe der Sozialetats von zwei Faktoren bestimmt wird: den jeweils zugebilligten Leistungen und den diskriminierenden Bedingungen, an die sie geknüpft sind. Diese Bundesregierung hat sich entschlossen, sich auf den zweiten Faktor zu konzentrieren. Auch dagegen muß klug und breit mobilisiert werden: Eine für den 3. Juni in Berlin geplante Demonstration ist ein Zählappell - für beide Seiten !