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Im Bundestag wurden weitere Verschärfungen von Hartz IV beschlossen. Derweil reißen die Diskussionen um die drohende Kostenexplosion bei den Arbeitsmarktreformen nicht ab. Es wird weitere Nachbesserungen geben. Neuester Vorschlag: Empfänger von Arbeitslosengeld II sollen künftig auch ohne Bezahlung zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen werden können.
Die ausufernden Kosten für Hartz IV treibt Politiker zu immer neuen Einspar-Überlegungen. Nachdem der Staat im vergangenen Jahr allein über eine Milliarde Euro für die so genannten Ein-Euro-Jobs ausgab, wird jetzt auch über "Null-Euro-Jobs" diskutiert. Arbeitspflicht für ALG-II-Empfänger?
Volker Kauder, Chef der CDU/CSU-Fraktion, schlug vor, Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) II auch ohne Bezahlung zu Arbeiten heranzuziehen. "Die Notwendigkeit, den einen Euro zu zahlen, sehe ich nicht in jedem Fall", sagte er mit Blick auf die Ein-Euro-Jobs. Wer Hartz IV bekomme, müsse hierfür auch eine Gegenleistung erbringen. Und wenn er nur drei, vier Stunden etwas tue.
Kauder hat dabei vor allem gemeinnützige Arbeit für junge Hartz-IV-Empfänger im Blick. "Wenn es keine regulären Jobs gibt, muss dafür gesorgt werden, dass die jungen Leute jeden Morgen aufstehen und nicht nur sinnlos herumgammeln", so Kauder in einem Interview. Zudem plädierte er dafür, dass etwa auch arbeitslose Akademiker oder Manager - sofern sie ALG II erhalten - zu unqualifizierten Arbeiten wie Spargelstechen herangezogen werden können. "Also von mir zum Beispiel könnte man erwarten, dass ich abends in der Kneipe bediene", sagte der CDU-Politiker.

Bundestag beschließt Hartz-IV-Verschärfungen
Angesichts der drohenden Kostenexplosion bei Hartz IV hat die Schwarz-Rote Mehrheit weitere Verschärfungen der Arbeitsmarktreform beschlossen. Das "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende" soll bereits zum 1. August in Kraft treten. Die darin enthaltenen 70 Neuregelungen sehen etwa eine stärkere Bekämpfung des Missbrauchs, ausgeweitete Bedürftigkeitskontrollen und härtere Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose vor.

Durch die Korrekturen sollen die öffentlichen Kassen noch im laufenden Jahr um rund 500 Millionen Euro entlastet werden. Ab 2007 erhofft sich der Bund jährliche Einsparungen von rund 1,2 Milliarden Euro. Die Kommunen sollen dann mit von rund 300 Millionen Euro jährlich weniger belastet werden.