Wöchentliche Treffen

Wir treffen uns jeden Dienstag ab 18 Uhr bei KISS in der Bodenstedtstr. 11!

 

 

Der 31. Juli 2006 ist "Stichtag" für viele Hartz IV-Betroffene. Dann sollten sie die vielleicht letzte Gelegenheit nutzen, um dringend benötigte oder nützliche Gebrauchsgüter, Bekleidung usw. anzuschaffen. Denn ab 1. August 2006 gelten für alle Arbeitslosengeld II-BezieherInnen geringere Freibeträge für frei verfügbares Vermögen. Das bedeutet für viele, dass sie ganz aus dem Leistungsbezug herausfliegen, weil dann ein Teil des Sparguthabens die neuen Freibeträge übersteigt. Mit der Neuregelung greift die große Koalition erneut in die Taschen der Erwerbslosen.
Die große Koalition verschärft das Gesetz zum Arbeitslosengeld II (Alg II) bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr. Die Gesetzesänderung bringt für Erwerbslose spürbare materielle und rechtliche Einschnitte. Die Neuregelungen erschweren den Zugang zum Leistungssystem, sie schärfen bereits vorhandene Sanktionierungs- und Kontrollinstrumente und fügen neue hinzu, und sie konstruieren umfassende Unterhaltspflichten, die mit dem bürgerlichen Recht nicht zu vereinbaren sind.
Das bereits Anfang Juni vom Bundestag verabschiedete Gesetz sieht außerdem vor, das frei verfügbare Vermögen, das die Alg II-BezieherInnen besitzen dürfen, von 200 auf 150 Euro pro Lebensjahr zu reduzieren. Das wird dazu führen, dass weitere Tausende Bedarfsgemeinschaften erst von ihren Ersparnissen zehren müssen, bevor sie (wieder) einen Anspruch auf Alg II haben.
Im Gegenzug wird der Freibetrag für das für die Altersvorsorge festgelegte Vermögen um 50 Euro auf 250 Euro pro Lebensjahr erhöht. Doch mit dem Abzug von 50 Euro beim frei verfügbarem Vermögen auf der anderen Seite bringt die Erhöhung keinem Leistungsbezieher einen Vorteil. Selbst den Wenigen, die mit ihrem Vermögen die strengen Voraussetzungen für die Alterssicherung erfüllen, bleibt mit der Neuregelung kein Cent mehr fürs Alter.
Die Bundesregierung gibt vor, die Altersvorsorge zu fördern. Tatsächlich befördert mit sie mit einem billigen Taschenspielertrick Hartz IV-Betroffene aus dem Alg II-Bezug und raubt ihnen ihre letzten Ersparnisse. Das sollten Sie sich nicht gefallen lassen. Geben Sie die Differenz zwischen altem und neuem Freibetrag einfach aus. Bis 31. Juli 2006 können Sie frei über diesen Vermögensanteil verfügen.