Wöchentliche Treffen

Wir treffen uns jeden Dienstag ab 18 Uhr bei KISS in der Bodenstedtstr. 11!

 

 

Anscheinend hat man bei der BA das Kapitel Fördern so gut wie begraben. Denn ansonsten wäre die Erwirtschaftung eines solchen Überschusses unmöglich. Man sollte sich nun fragen, was passiert mit diesem Überschuss? Es würde sich doch anbieten, sofort im Sinne einer gerechten Anwendung der versicherungsmäßigen Solidaritätsprinzipien und um endlich die Binnennachfrage und die Massenkaufkraft sofort zu steigern, diesen Überschuss auf alle Arbeitslosen gerecht zu verteilen. Geht man davon aus, das derzeit 1,5 Milliarden Euro im Monat Regelleistungen für ca. 5 Millionen Hartz IV-Betroffene ausgezahlt werden und weiterhin davon, dass jedem der im Deutschen Bundestag sitzenden Abgeordneten, eigentlich eindeutig klar sein müsste, das diese Leistungen für ein menschenwürdiges Leben unzureichend sind, wäre durch diese Einsparungen eine sofortige Anhebung, in Höhe von 50% oder in EURO ausgedrückt, in Höhe von 172,50 EURO möglich.

Die monatliche Regelsatzleistung könnte durch solch eine Maßnahme sofort auf 517,50 EURO erhöht werden. Man würde dadurch zumindest, rechnet man noch die Mietkosten hinzu, in der Nähe der offiziellen Armutsgrenze mit den sozialen Leistungen liegen. Und dieses müssten ja eigentlich nun auch a l l e unsere gewählten Volksvertreter in einstimmiger Eintracht zu Gunsten der bisher durch das Hartz IV-Gesetz, sträflich benachteiligten Arbeitslosen und ihren Familienangehörigen sofort oder zumindest so schnell wie möglich beschließen.

Dieses könnte man als Betroffener doch annehmen und niemand sollte doch behaupten, solch eine Maßnahme wäre wider der Realpolitik, denn die 9 Milliarden Euro sind ja auch real über. Eine Verschiebung dieses Betrages ist nach den Vorgaben unseres Grundgesetzes doch eigentlich unmöglich, oder vielleicht doch nicht?

Leider hat man weder von der Regierung, noch von den etablierten Parteien, auch von denen aus der Opposition, noch von der Linkspartei zu diesem Thema bisher keine guten konkreten Vorschläge gehört.

Ich möchte daher folgenden Appell an a l l e Arbeitslosen richten:

FORDERT die sofortige Anhebung der SGBII - Regelsatzleistung um 50% auf 517,50 EURO im Monat!

Dadurch wäre eine gesetzmäßige Verwendung der Arbeitslosenversicherungsleistungen gewährleistet!