Wöchentliche Treffen

Wir treffen uns jeden Dienstag ab 18 Uhr bei KISS in der Bodenstedtstr. 11!

 

 

Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Nürnberg (nachzulesen im Downloadbereich Arbeitslosengeld-2/Urteile) wird durch das Verlangen, die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzulegen, die Mitwirkungspflicht der Langzeitarbeitslosen überspannt.
Es reiche für die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit die Vorlage des letzten Kontoauszuges, der letzten Steuererklärung und einer eidesstattlichen Versicherung.

Wir fordern alle Langzeitarbeitslosen in Peine auf, die rechtswidrige Praxis des Landkreises, die Vorlage der Kontoauszüge der letzten 3 Monate zu verlangen, nicht länger zu dulden !

Legt nur den letzten Kontoauszug vor und benachrichtigt uns telefonisch unter 05171/ 220 325 oder per e-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , wenn der Landkreis sein rechtswidriges Handeln fortsetzt.

Die bisherige Praxis des Landkreises Peine diskriminiert alle Langzeitarbeitslosen, weil damit ein Generalverdacht auf Leistungsmißbrauch zum Ausdruck gebracht wird.

Angesichts des bisher aufgedeckten Leistungsmißbrauchs im Promillebereich,wird deutlich, daß dieses Ansinnen völlig überzogen ist, sich aber perfekt in die anhaltende Kampagne gegen Langzeitarbeitslose einreiht, welche vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung keinesfalls zurückschreckt, sondern ganz im Gegenteil darauf aufgebaut ist.