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Neue Verschärfungen bei Hartz-IV !
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- Geschrieben von arm
- Hauptkategorie: Historische Beiträge
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Im Vorfeld der in der kommenden Woche anstehenden Koalitionsberatungen über eine Revision von Hartz IV dringt die Union auf eine weitere Verschärfung der Sanktionen gegen arbeitsunwillige Erwerbslose und die Einführung eines Kombilohns. Das berichten mehrere Medien unter Berufung auf ein gemeinsames Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der unionsgeführten Länder.
Leistungskürzungen für "Arbeitsunwillige"
In ihren 18 Vorschlägen zur "Verbesserung des Leistungsrechts" plädiert die Union demnach insbesondere für eine Ausweitung der Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose, die "zumutbare" Arbeit ablehnen. Wer von ihnen ein Jobangebot zum ersten Mal ausschlägt, dem soll das Arbeitslosengeld (ALG) II halbiert werden. Bei der zweiten Ablehnung soll es gänzlich gestrichen werden. Die Leistungskürzung soll so lange gelten, bis der Arbeitslose "seinen Verpflichtungen nachkommt".
Entsprechende Strafen sollen zudem nach dem Willen der Union "unmittelbar kraft Gesetzes wirksam werden". Bislang entscheiden die Fallmanager in den Jobcentern noch im Einzelfall, ob ein Verstoß eine Leistungskürzung rechtfertigt. In solchen Fällen greift derzeit ein dreistufiges Verfahren mit einer 30-, 60- und 100-prozentigen Kürzung, die für maximal drei Monate möglich ist.
Kontrollen bei Krankschreibungen:
Um die Leistungskürzungen zu einem wirksamen Instrument gegen "Arbeitsunwillige" zu machen, fordern CDU und CSU auch eine schärfere Kontrolle von Krankschreibungen. Denn "bei Krankschreibungen gehen alle Sanktionen ins Leere", wie es in dem Papier heißt. Zu diesem Zweck soll der medizinische Dienst der Arbeitsverwaltung künftig ärztliche Atteste auch gegen den Willen des Arbeitslosen überprüfen können.
Vermögen, Auto und Urlaub auf dem Prüfstand:
Neben schärferen Sanktionen planen CDU/CSU weitere Einschnitte für Langzeitarbeitslose. Dazu zählt etwa die Streichung des Urlaubsanspruches für ALG-II-Empfänger. Diese sollen demnach ununterbrochen für die Jobvermittlung zur Verfügung stehen. Zudem soll jedem Hartz-IV-Antragsteller "ein sofortiges Angebot zur Beschäftigung, Eingliederung und Qualifizierung" unterbreitet werden.
Wertgrenze für Autos:
Darüber hinaus soll für Autos von Langzeitarbeitslosen künftig eine "Höchstwertgrenze" festgelegt werden. In dem Positionspapier der Union wird diesbezüglich auf Sozialgerichtsurteile mit einer Wertgrenze von 10.000 Euro verwiesen. Außerdem soll geprüft werden, "ob nicht grundsätzlich ein Wagen pro Bedarfsgemeinschaft" ausreicht.
Diskutiert wird ebenfalls die Wiedereinführung des Unterhaltsrückgriffs ohne Altersbegrenzung wie in der Sozialhilfe. Eltern müssten dann auch über das 25. Lebensjahr hinaus für ihre arbeitslosen Kinder aufkommen. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt ging übrigens kürzlich sogar noch einen Schritt weiter und forderte die Wiedereinführung der gegenseitigen Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern.
Vermögensverhältnisse genauer prüfen:
Auch die Vermögensverhältnisse der Antragsteller sollen künftig schärfer kontrolliert werden. Nach den Vorstellungen der Union müssten hierbei auch "Tatsachen und Unterlagen aus der Zeit vor der Antragstellung" vorgelegt werden. Zudem will die Union prüfen, ob die Kosten der Heizung oder gar der Unterkunft nicht pauschaliert werden können.
Weiterhin schlägt die Union vor, die Rentenversicherungsbeiträge für Hartz-IV-Empfänger, die zuvor Sozialhilfe bezogen haben oder aber als Freiberufler oder Selbstständige tätig waren, zu streichen. Es sei nicht gerechtfertigt, "dass Personen, die nicht in die Rentenversicherung eingezahlt haben, allein durch den ALG-II-Bezug Rentenansprüche erwerben", heißt es zur Begründung.
Zuverdienstregeln im Prüfstand:
In ihrem Positionspapier befürworten CDU und CSU auch eine stärkere Anrechnung von Zusatzeinkommen auf die Hartz-IV-Leistungen. Es müsse verhindert werden, dass sich die Betroffenen mit ALG II und einem Hinzuverdienst von bis zu 400 Euro fest einrichten, argumentiert etwa Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU).
Beschränkter Zuverdienst:
Nach den Plänen der Union sollen daher zusätzliche Einkünfte bis zu 400 Euro direkt auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Verdienste, die darüber hinausgehen, sollen jedoch stärker anrechnungsfrei bleiben als bislang. Analog zur Empfehlung der fünf Wirtschaftsweisen - die jüngst eine Kürzung der Hartz-IV-Leistungen um 30 Prozent forderten - plädiert die Unionsfraktion hier für eine Anrechnungsquote von 50 Prozent.
Kombilohn:
Darüber hinaus fordern die Bundestagsfraktion und die unionsgeführten Länder erneut für die Einführung eines Kombilohns für Langzeitarbeitslose, die unter 25 oder älter als 50 Jahre sind. Für sie soll es einen Lohnkostenzuschuss von 40 Prozent des Bruttolohnes geben. Dabei soll der Arbeitgeber zwei Drittel der Förderung und der Arbeitnehmer ein Drittel erhalten. Die Einkommensgrenze für Jugendliche soll bei monatlich 1.300 Euro brutto, für Ältere bei 1.600 Euro liegen.
Kritik vom Koalitionspartner:
In der SPD stießen die Pläne der Union auf entschiedenen Widerstand. Arbeitsminister Franz Müntefering und Fraktionschef Peter Struck lehnten die Vorschläge ab. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla verteidigt die Pläne jedoch als notwendige Maßnahmen zur Senkung der Hartz-IV-Kosten. Angesichts der befürchteten Mehrausgaben von bis zu fünf Milliarden Euro reichen die bislang beschlossenen Maßnahmen nicht aus, "um die Planzahlen des Haushaltes 2007 zu erreichen", wie es in dem Unionspapier heißt.