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Hartz wegen Veruntreuung verurteilt
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- Geschrieben von solala
- Hauptkategorie: Historische Beiträge
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Gegenstand des Prozesses war die systematische Vorteilgewährung an einflußreiche Betriebsräte, darunter der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Volkert und auch eigene Vorteilsnahme. Insgesamt wurden hierfür mindestens 2,5 Millionen aus der Firmenkasse entnommen.
In der verqueren Logik bürgerlicher Rechtsprechung wird das Unternehmen VW als geschädigt angesehen, obwohl die 2, 5 Millionen im Vergleich zum Schaden, den die Arbeiter und Angestellten durch die co-managerischen Konzessionen des von Volkert maßgeblich beeinflußten Betriebsrats erlitten, doch eher "Peanuts" darstellen. Für VW also eher ein fetter Gewinn.
Angesichts dieser Fähigkeiten kann nicht verwundern, daß Hartz vom "Genossen der Bossse" im Jahre 2001 mit der Ausarbeitung eines Planes zur Schleifung sozialer Rechte beauftragt wurde, welchen er im Rahmen und als Vorsitzender der nach ihm benannten "Hartz-Kommission" entschlossen ausarbeitete.
Seinem unehrlichen Charakter entsprechend nannte er den Tag der Überreichung dieses konspirativen Machwerks gegen Arbeiter und Arbeitslose einen "guten Tag für die Arbeitslosen".
Konsequenterweise tragen die 4 kriminellen Gesetzespakete denn auch seinen Namen. Die Benennung dieser brutalen Sozialabbaugesetze ist für die herrschende Klasse zu einer Peinlichkeit ersten Grades geworden.
Die nächsten Sozialabbaugesetze sollten der Ehrlichkeit halber den Prefix "BDI" tragen.
Genauso wie der Name Hartz heute für schmutzige Kriminalität steht, so steht die Bezeichnung "Reform" heute für skrupellose Abzocke bei den Ärmsten und deren systematische Entrechtung.
Hartz ist nur ein besonders übles Exemplar der herrschenden Elite, die mit den offiziellen demokratischen und sozialstaatlichen Idealen der Nachkriegszeit vollständig gebrochen hat und für die Verteidigung ihrer Privilegien noch nicht einmal auf die grundlegendsten Bedürfnisse der von der Produktivitätentwicklung überflüssig gemachten Erwerbslosen Rücksicht nimmt.
Hartz ist mit dem Strafmaß noch viel zu gut davongekommen. Viele Kleinkriminelle werden ungleich härter bestraft, aber offenbar gibt es für große Kriminalität in diesem Rechtsstaat Rabatt.
Eine angemessenere Strafe und zwar wegen antisozialem Gangstertum wäre lebenslänglicher Hartz IV-Bezug inklusive Verfolgungsbetreuung und 1-Euro-Job gewesen.
Zwangsarbeit im Strafvollzug ist immerhin durch Artikel 12 Absatz 3 Grundgesetz abgesichert, ganz im Gegensatz zur Abschaffung des Sozialstaats.