Wöchentliche Treffen

Wir treffen uns jeden Dienstag ab 18 Uhr bei KISS in der Bodenstedtstr. 11!

 

 

Ein Betroffener klagte gegen den Beischeid seiner Optionskommune,die ihm den Regelsatz kürzte, weil er aus einem früheren Arbeitsverhältnis noch Gehalt zu erwarten hatte. Dies Gehalt musste er per Arbeitsgericht einklagen. Mitte Dezember hat sein früherer Arbeitgeber endlich dieses Gehalt gezahlt. Erst zwei Tage später bekam er seinen ALG II Bescheid. Der Betroffene musste überrascht feststellen, dass ihm das Gehalt auf den Regelsatz angerechnet wurde und zwar als Gehalt, dass im Zufluss war.
Die Anwältin und er selber sahen das natürlich anders. Es sei als Vermögen anzurechnen und damit hätten die Freibeträge gegriffen und es wäre wegen der Freibeträge kein Cent angerechtnet worden.
Das Sozialgericht ging auf diesen Tatbestand nur kurz ein. Es berief sich auf das alte Sozialrecht, in dem Gehälter immer als Zufluß angerechnet worden sind. Nur, das alte Sozialrecht gibt es heute nicht mehr. Diesen Tatbestand ließ das Gericht gänzlich außer Acht, sondern stellte die Rechtmäßigkeit der Klage in Frage. Dem zu Folge fiel auch das Urteil aus. Der Kläger wurde zur Übernahme der Prozesskosten in Höhe von 150 ¤ verurteilt.

Jetzt wird man noch bestraft, dass man Klage einreicht!

Es zeigt sich immer mehr, dass selbst die Sozialgerichte keine klare Linie verfolgen können, weil das neue Sozialrecht mit immer neuen größeren Lücken aufwartet. Hier hätte das Sozialgericht ein richtungsweisendes Urteil fällen können.

Der Kläger geht auf jedenfall in die Berufung!