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Merkwürdige Entscheidung des Sozialgerichtes Braunschweig
- Details
- Geschrieben von Schinderhannes
- Hauptkategorie: Historische Beiträge
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Die Anwältin und er selber sahen das natürlich anders. Es sei als Vermögen anzurechnen und damit hätten die Freibeträge gegriffen und es wäre wegen der Freibeträge kein Cent angerechtnet worden.
Das Sozialgericht ging auf diesen Tatbestand nur kurz ein. Es berief sich auf das alte Sozialrecht, in dem Gehälter immer als Zufluß angerechnet worden sind. Nur, das alte Sozialrecht gibt es heute nicht mehr. Diesen Tatbestand ließ das Gericht gänzlich außer Acht, sondern stellte die Rechtmäßigkeit der Klage in Frage. Dem zu Folge fiel auch das Urteil aus. Der Kläger wurde zur Übernahme der Prozesskosten in Höhe von 150 ¤ verurteilt.
Jetzt wird man noch bestraft, dass man Klage einreicht!
Es zeigt sich immer mehr, dass selbst die Sozialgerichte keine klare Linie verfolgen können, weil das neue Sozialrecht mit immer neuen größeren Lücken aufwartet. Hier hätte das Sozialgericht ein richtungsweisendes Urteil fällen können.
Der Kläger geht auf jedenfall in die Berufung!