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Die wahren Sozialschmarotzer
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- Geschrieben von Schinderhannes
- Hauptkategorie: Historische Beiträge
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Auf dem DGB-Kongreß im Mai 2006 hat der damalige SPD-Arbeitsminister Franz Müntefering »mutig« bekannt, daß er gegen einen gesetzlichen Mindestlohn ist, und sich eine Abfuhr eingehandelt. Nach langem Hin und Her fordert die SPD seit März 2007 den gesetzlichen Mindestlohn. Und auf dem Parteitag im Oktober 2007 hat sie sich auch dazu durchgerungen, ihre Forderung zu beziffern: Der gesetzliche Mindestlohn soll 7,50 Euro betragen.
Aber es bleibt bei vielen die Unsicherheit, ob die SPD nicht letztlich nur aus taktischen Gründen für den Mindestlohn eintritt. Denn bei allen anderen Themen – zum Beispiel Hartz IV und in der Rentenpolitik – ist sie »verbrannt«. Die SPD hat im Juni 2007 im Bundestag eine Entschließung zum Mindestlohn abgelehnt, die nur den Text ihrer eigenen Flugblätter beinhaltete. Anders die linke Konkurrenzpartei Die Linke. Sie tritt ohne Wenn und Aber für den gesetzlichen Mindestlohn ein. Als Einstieg werden acht Euro gefordert.
Vergleichbare westeuropäische Länder liegen bereits heute höher. In Frankreich beträgt der Mindestlohn 8,44 Euro, in Großbritannien 8,20 und in Irland 8,65. Deutschland ist ein reiches Land. Auch deshalb muß die mittelfristige Perspektive zehn Euro heißen! Denn: Nur mit zehn Euro Mindestlohn kommen die Menschen wirklich aus dem Niedriglohnsektor heraus! Auch mit acht oder neun Euro haben Vollzeitbeschäftigte mit Familien noch Anspruch auf Zuzahlungen von Arbeitslosengeld II. Ziel muß daher sein, daß man bei einem Vollzeitjob sich und seine Familie durch das Arbeitseinkommen ernähren kann.
Unter dem Druck von Massenarbeitslosigkeit und politisch gewollter Deregulierung erodierte in vielen Bereichen die Durchsetzungsfähigkeit der Gewerkschaften – so wuchs der Hunger- und Niedriglohnbereich. Die SPD und Die Grünen sind in Tateinheit mit CDU/CSU und FDP für diese Politik verantwortlich. Sie haben Befristungen und Leiharbeit »liberalisiert«, Hartz IV eingeführt. Wenn die SPD heute auch für den Mindestlohn eintritt, dann versucht sie damit nur, die Auswirkungen ihrer eigenen verhängnisvollen Politik zu begrenzen.
Statt Begrenzung des selbstverursachten Schadens wären aber wesentlich radikalere Maßnahmen zu ergreifen: Über den Kampf um den Mindestlohn hinaus müssen die Ursachen für Niedriglöhne und Lohndumping angegangen werden. Das heißt Kampf gegen Hartz IV, Leiharbeit, Befristungen und Minijobs.
Immer mehr Hungerlöhne
In Deutschland arbeiteten 2004 über sieben Millionen Menschen für Hunger- und Niedriglöhne. Mittlerweile dürften es mindestens acht Millionen sein. Davon erhielten 2006 allein 5,5 Millionen Beschäftigte weniger als 7,50 Euro Lohn. Die Zahl der Betroffenen steigt rapide: Zwei Jahre zuvor waren es noch knapp eine Million weniger. Für Löhne unter fünf Euro schuften rund zwei Millionen Menschen.
Knapp 16 Prozent aller Beschäftigten arbeiten für weniger als 7,50 Euro. In Ostdeutschland keine Seltenheit: Rund 30 Prozent der Beschäftigten stehen für weniger als 7,50 Euro in Lohn. Beschäftigte mit einem Minijob werden zu über 70 Prozent (!) mit einem Hungerlohn unter 7,50 Euro bezahlt. Miese Löhne sind vor allem weiblich: 20 Prozent der berufstätigen Frauen sind betroffen. Und sie sind jung: Über 40 Prozent der unter 25jährigen müssen sich mit weniger als 7,50 Euro zufriedengeben.
Arbeitslosengeld II als Kombilohn
Rund drei Millionen Menschen verdienen so wenig, daß sie eigentlich einen Rechtsanspruch auf zusätzliche Leistungen durch das Arbeitslosengeld II haben. Nur 1,3 Millionen erhalten tatsächlich eine solche Unterstützung. Viele wissen von ihrem Rechtsanspruch nichts, und manche machen ihn aus Scham nicht geltend. Vielen wird die Zahlung verweigert, da sie noch über mehr als das »Schonvermögen« verfügen. Die 50jährige Verkäuferin mit einem Hungerlohn wird dann darauf verwiesen, daß sie erst einmal ihr Erspartes weitgehend aufbrauchen muß, um finanziell unterstützt zu werden. Ein Skandal ist es, daß rund 500000 Beschäftigte, die zusätzliches Arbeitslosengeld II erhalten, in Vollzeit arbeiten!
Viele wissen es nicht, aber mit dem Arbeitslosengeld II haben wir längst einen Kombilohn, also eine staatliche Leistung zusätzlich zum Arbeitseinkommen, die all jene erhalten, deren Arbeit so schlecht bezahlt wird, daß sie ihren Lebensunterhalt nicht sichern können. Immer mehr Unternehmer nutzen Arbeitslosengeld II als Kombilohn aus, um Armutslöhne noch weiter zu drücken. 100 Euro weniger Lohn vom »Arbeitgeber« bedeuten bei Arbeitslosengeld-II-Empfängern nur einen Verlust von 20 Euro im Portemonnaie, weil das Arbeitslosengeld II die Lohnkürzung teilweise ausgleicht. Deshalb reduzieren viele Unternehmer die Stundenlöhne mit dem Verweis, daß ein Großteil des Verlustes ja von der Arbeitsagentur »aufgestockt« wird.
Faktisch werden so Unternehmer durch Arbeitslosengeld II subventioniert. Ein wichtiger Grund, weshalb Arbeitslosengeld-II-Ausgaben wachsen. Politiker der großen Koalition fordern deshalb immer wieder, Arbeitslosengeld und Hinzuverdienstgrenzen weiter abzusenken.
Über acht Milliarden Euro kosten diese »Aufstockungszahlungen« bereits; rund ein Drittel der Gesamtkosten für das Arbeitslosengeld II. In der Vergangenheit ist immer viel über Mißbrauch von Sozialleistungen spekuliert worden. Dabei ist klar: Die wahren Sozialschmarotzer sind die Unternehmer – und zwar diejenigen, die ihren Beschäftigten nur Hungerlöhne zahlen. Diese Entwicklung kann nur durch einen gesetzlichen Mindestlohn gestoppt werden.
Mit einem gesetzlichen Mindestlohn von acht Euro bräuchten viele Beschäftigte keine zusätzlichen staatlichen Leistungen mehr. Wenn eine Familie mitversorgt werden muß, würden die Aufstockungszahlungen aber erst bei zehn Euro Mindeslohn entfallen. Auch deshalb muß dies die Zielmarke für eine gesetzliche Regelung sein.
So könnten Milliarden Euro an Subventionen für die Unternehmer eingespart werden. Bei Vollzeitbeschäftigten gäbe es praktisch keine Aufstockungszahlungen mehr. Bei Teilzeitbeschäftigten würden sie zumindest deutlich reduziert. Gäbe es genügend Vollzeitjobs, würden viele, die heute notgedrungen in Teilzeit oder gar in »Minijobs« arbeiten, diese Angebote annehmen. So könnte insgesamt der allergrößte Teil der heutigen, unter dem Titel »Arbeitslosengeld II« verkappten Subventionszahlungen an Unternehmer eingespart werden. Mit dem Geld kann ein Beitrag zur Finanzierung des erhöhten Regelsatzes von 435 Euro geleistet werden. Dies kostet rund neun Milliarden Euro.
Die CDU/CSU ist gegen den gesetzlichen Mindestlohn. Weil er angeblich Arbeitsplätze vernichtet. Aber »christliche« Politiker wollen natürlich niemanden verhungern lassen. Deshalb sind sie für ein »Mindesteinkommen«, das sich zusammensetzt aus dem Lohn und zusätzlichen Leistungen durch das Arbeitslosengeld II, also für einen Kombilohn. Die CDU/CSU akzeptiert dabei, daß unter dem Titel »Arbeitslosengeld II« immer mehr Unternehmer subventioniert werden.
Es ist grotesk. Die Partei, die immer für die Selbstregulation der Marktwirkschaft eintritt und sich immer wieder stark macht für den Subven¬tionsabbau, läßt sich auf milliardenschwere Unterstützungszahlungen für Unternehmer ein. Über kurz oder lang dürfte auch der CDU/CSU soviel »christliche Nächstenliebe« zu teuer werden. Die Gefahr besteht dann, daß das Arbeitslosengeld II insgesamt gekürzt wird. Die Pläne hierfür liegen längst in der Schublade.
Mindestlohn ist kein Jobkiller
»Der gesetzliche Mindestlohn gefährdet Arbeitsplätze«, tönen CDU/CSU und Unternehmer. Scheinbar kluge Ökonomen behaupten: Beschäftigte mit geringer Qualifikation haben eine so niedrige Produktivität, daß Unternehmer sie nicht besser bezahlen können. Sonst gehen die Jobs verloren.
Die spannende Frage: Wie hoch ist die Produktivität der Friseurin? Oder die der Kassiererin im Supermarkt? Ganz einfach, behauptet der schlaue Ökonom: Die Produktivität hängt von den Preisen ab, die der Friseurmeister oder der Supermarktbesitzer erlösen kann. Für manche Dienstleistungen oder Produkte werden gegenwärtig jedoch sehr niedrige Preise erzielt, nach dem Motto: Geiz ist geil. Deshalb – so wird geschlußfolgert – müssen auch die Arbeitskräfte billig sein, ihre Arbeit sei nicht viel wert.
Aber weshalb ist Geiz geil? Weil viele Menschen zu niedrige Löhne, zu niedrige Gehälter haben. Weil Lohnerhöhungen seit Jahren ausfallen oder zu niedrig sind. Die Lohnquote, also das Verhältnis von Einkommen aus unselbständiger Arbeit zum Nettonationaleinkommen, ist in Deutschland aktuell auf dem historisch niedrigsten Niveau. Da ist klar: Wenn die Menschen immer weniger in der Tasche haben, wird weniger gekauft, die Binnennachfrage macht immer mehr schlapp. Und der Preisdruck nimmt zu. Und weil die Preise vielfach gedrückt werden, soll die Arbeit nicht mehr viel wert sein. So beißt sich die Katze in den Schwanz. Es droht ein weiteres Sinken der Löhne. Um aus diesem Teufelskreis herauszukommen, ist der gesetzliche Mindestlohn noch wichtiger.
Im übrigen ist die Vorstellung, man könne die Produktivität von jedem einzelnen feststellen, ohnehin eine von Ökonomen erfundene fixe Idee. Bei arbeitsteiliger Produktion ist eine solche Abgrenzung nicht möglich. Weder im einzelnen Betrieb, geschweige denn für die gesamte Gesellschaft. Die Arbeit von Reinigungskräften ist für einen Betrieb ebenso notwendig wie die der Manager, und die Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern ist für die Gesellschaft so notwendig wie die der Müllabfuhr. Ihre jeweilige Bezahlung ist eine Frage der Wertschätzung und nicht der Wertschöpfung.
Und sie ist vor allem eine Frage der Durchsetzungsfähigkeit. Wenn aufgrund falscher Wirtschaftspolitik Millionen Menschen Arbeit suchen, wenn sie durch Fortfall jeglichen Zumutbarkeitsschutzes gezwungen sind, faktisch jeden Job annehmen zu müssen, dann rauschen die Löhne in den Keller. Unabhängig davon, ob jemand schlecht oder gut qualifiziert ist.
Selbst im Niedriglohnbereich arbeitet nur ein kleiner Teil von Minder- oder Nichtqualifizierten. Zwei Drittel haben eine abgeschlossene Berufsausbildung; zehn Prozent sind sogar Akademiker. Nur ein Viertel der Niedriglohnbeschäftigten übt tatsächlich eine einfache Tätigkeit aus. Auch daran sieht man: Die Produktivität der Beschäftigten hat wenig zu tun mit ihrer Bezahlung.
In Großbritannien sanken in den ersten Jahren nach der Einführung des Mindestlohns die Profite geringfügig. Zuvor hatten die Unternehmer mit Armutslöhnen ihre Taschen zusätzlich vollgestopft. Mit dem Mindestlohn blieb für sie immer noch genug übrig. Zusätzlich ist mit dem Mindestlohn die Arbeitslosigkeit gesunken. Übrigens: Unternehmensvertreter aus Großbritannien erklärten, daß sie für die Einführung des Mindestlohnes gewesen sind, da sie »die Beschäftigten nicht zu sehr ausbeuten wollten«. Unternehmer, die nicht so dicke Profite einsacken, werden die Preise erhöhen. Das wird auch möglich, da alle den Mindestlohn zahlen müssen; Lohndumping wird ausgebremst.
Eine aktuelle wirtschaftswissenschaftliche Studie kommt zu dem Ergebnis: Der gesetzliche Mindestlohn bringt mindestens ein Plus von 100000 Arbeitsplätzen.
Branchenmindestlöhne ineffektiv
Die CDU/CSU hat sich von ihrem Koalitionspartner gerade einmal die Bereitschaft zu Mindestlöhnen auf Branchenbasis abringen lassen. Deshalb dreht sich in Regierungskreisen aktuell alles um tarifliche Mindestlöhne, die durch Aufnahme in das Entsendegesetz auch für Unternehmer verbindlich werden, die nicht tarifgebunden sind. Im Baubereich und für die Gebäudereiniger wurde bereits ein Tariflohn für die Branche gesichert. Das ist für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen ein wichtiger Fortschritt.
Aber bereits beim Postmindestlohn gibt es richtig Krach. In den betroffenen Unternehmen sitzen anscheinend konvertierte Alt-68er-Spontis. Es geht nach dem Motto: Legal, illegal, scheißegal. Der Springer-Konzern steht dabei an der Spitze.
Bei PIN, TNT und anderen Postdienstleistern ist das Geschäftsmodell auf Lohndumping mit Hungerlöhnen aufgebaut – und auf der Abzocke von Staatsknete durch die Aufstockungszahlungen. Mit einem tariflichen Postmindestlohn von acht bzw. 9,80 Euro geht die Rechnung nicht mehr auf. Obgleich diese Löhne immer noch um 25 bis 45 Prozent niedriger liegen als die niedrigsten Löhne bei der Post AG.
PIN versuchte, die Politik mit dem angedrohten Rauschmiß von 1000 Beschäftigten zu erpressen. Mit dem Beantragen von Insolvenzverfahren für zahlreiche Tochtergesellschaften von PIN soll vorgeführt werden, daß der Mindestlohn Arbeitsplätze vernichtet. Und alles auf dem Rücken von Tausenden Kolleginnen und Kollegen bei PIN. Dabei resultieren die wirtschaftlichen Probleme aus Managementfehlern.
Das Vorgehen von Springer widerspricht unserem Grundgesetz. Eigentum verpflichtet, heißt es dort. Eine alte Losung wird wieder aktuell: Enteignet Springer! Die Verantwortung für diese politische Lage trägt letztlich die große Koalition. Hätte sie längst einen gesetzlichen Mindestlohn mit der Zielmarke zehn Euro beschlossen, könnten Dumpingglücksritter es nicht darauf anlegen, mit Hungerlöhnen ihr Geschäft zu machen.
Letztlich ist ohnehin klar: Der Weg zu mehr sozialer Gerechtigkeit über Mindestlöhne in einzelnen Branchen ist ein sozialpolitischer Krückstock. Selbst wenn in fünf, maximal zehn Branchen über das Entsendegesetz tarifliche Mindestlöhne allgemeinverbindlich gemacht werden, könnten damit höchstens 25 Prozent aller Beschäftigten, die aktuell für Hunger- und Niedriglöhne arbeiten, erreicht werden. Jetzt will »Arbeitsminister« Michael Glos (CSU) für alle Branchen, in denen überhaupt keine Tarifverträge existieren, staatliche Kommissionen einsetzen, die einen branchenbezogenen Mindestlohn festlegen sollen. Wenn ein solches Vorhaben Wirklichkeit werden sollte, wäre es ein bürokratischer Wahnsinn hoch drei. Und die Gerechtigkeit bliebe vollends auf der Strecke. Bereits heute fragt sich manch eine Gebäudereinigerin, weshalb sie zu einem Mindestlohn von 8,15 Euro arbeiten muß, während der Briefzusteller 9,80 Euro erhält. Der Weg muß deshalb heißen: Mindestens acht Euro und dann in schnellen Schritten zehn Euro. In allen Branchen!
Dabei ist klar: Heute üben Hunger- und Niedriglöhne einen immer stärkeren Sog auf die Lohnstrukturen aus. Viele Löhne rutschen nach unten. Mit dem gesetzlichen Mindestlohn wird dies gestoppt. Auch die tariflich abgeschlossenen Stundenlöhne, die zum Teil bei 12, 13, 14 Euro oder höher liegen, werden durch den Mindestlohn in vielen Branchen gesichert.
Ursachen bekämpfen
Es reicht nicht, nur gesetzliche Mindestlöhne zu fordern. Entscheidend ist, daß die Ursache für ihre Dringlichkeit, die Ursachen für Niedrig- und Hungerlöhne bekämpft werden. Es geht darum, die politischen Rahmenbedingungen für gewerkschaftliches Handeln, für Tarifpolitik wieder zu verbessern.
Knüppel Hartz IV: Eine entscheidende Fußfessel für die Tarifpolitik ist Hartz IV. Durch den Fortfall des Zumutbarkeitsschutzes wird massiver Druck auf die Löhne, auf Tarifverträge ausgeübt. Erwerbslose werden gezwungen, praktisch jede Arbeit zu beliebig niedrigen Löhnen anzunehmen. Die Wirkung geht aber viel weiter. Alle Beschäftigten wissen, was ihnen droht, wenn sie ihren Job verlieren. Zuerst gerade ein Jahr – vielleicht auch ein paar Monate länger – Arbeitslosengeld I und dann der freie Fall in die Armut. Dies hat eine ungeheuer disziplinierende Wirkung. So besteht häufig die Bereitschaft länger zu arbeiten und Lohnverzicht hinzunehmen. Durch diesen Mechanismus bewirkt das Arbeitslosengeld II ein massives Lohndumping.
Hartz IV ist »offener Strafvollzug« für Erwerbslose. Dies ist allgemein bekannt. Daß HartzIV sich auch auf Millionen von Beschäftigten verheerend auswirkt, wird für viele immer deutlicher.
Das Arbeitslosengeld II muß mindestens auf 435 Euro im Monat angehoben und repressionsfrei gewährt werden. Es muß wieder einen hinreichenden Schutz durch Zumutbarkeitsregelungen geben: 1. Die berufliche Qualifikation muß geschützt werden. Eine Tätigkeit, die deutlich von der erworbenen Qualifikation abweicht, ist unzumutbar. 2. Das Einkommen darf nicht unterhalb der einschlägigen Tarifverträge liegen. Sind diese nicht vorhanden, so muß der ortsübliche Lohn gezahlt werden. 3. Die Anforderungen an die Mobilität müssen begrenzt sein.
Knüppel Leiharbeit: Besonders einschneidend wirkt sich mittlerweile Leiharbeit, die 2002 und 2003 »liberalisiert« wurde, für die Unternehmer aus. Rund die Hälfte aller neugeschaffenen Jobs im »Aufschwungsjahr« 2007 sind Leiharbeitsjobs. Der Grund: Sie sind für Unternehmen billiger. Nur geliehene Beschäftigte können leichter »entsorgt« werden. Besonders skandalös ist, daß immer mehr Unternehmen dazu übergehen, eigene Leiharbeitsfirmen zu gründen. Scheinbar großzügig wird Entlassenen in der Leihfirma ein Job angeboten. Nicht selten finden die Betroffenen sich auf ihrem alten Arbeitsplatz wieder. Häufig mit dem halben Stundenlohn!
Die Partei Die Linke orientiert auf eine gesetzliche Begrenzung der Leiharbeit. Die »Liberalisierungen« für die Unternehmer, die SPD und Grüne eingeführt haben, sollen rückgängig gemacht werden. Mehr noch: Leiharbeit soll zu einem voll abgesicherten Arbeitsverhältnis gemacht werden.
Gleiche Bezahlung plus Flexibilitätsbonus: Leiharbeiter sollen für gleiche Arbeit nicht nur die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft erhalten. Sie sollen zusätzlich einen Bonus wegen der außergewöhnlichen Einsetzbarkeit und Flexibilität erhalten. Dieser Bonus kann auch durch freie Tage abgegolten werden.
Verbot befristeter Beschäftigung: Leiharbeitsfirmen dürfen ihre Beschäftigten nicht befristet, sondern nur unbefristet beschäftigen.
Befristung für Leiharbeitseinsätze: Leiharbeiter dürfen nur befristet bis maximal sechs Monaten an einen Betrieb entliehen werden. Hat der Unternehmer Interesse an längeren Einsätzen, dann muß er die Beschäftigten fest übernehmen.
Begrenzung der Leiharbeitsbeschäftigung: Betriebsräte müssen verbesserte Informationsrechte und ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Obergrenze für die Beschäftigten in der Leiharbeit im Verhältnis zur Stammbelegschaft erhalten.
Verbot von Leiharbeit in bestreikten Betrieben: Der Einsatz als »Streikbrecher« muß gesetzlich untersagt werden.
Knüppel Befristung: Die »Liberalisierung« der Befristungen hat eine lange Geschichte. Bereits Ende der 80er Jahre wurde sie durch den damaligen Bundesminister für Arbeit Norbert Blüm eingeleitet. Die IG Druck und Papier nahm den Kampf auf, wohlwissend, daß die Tarifautonomie in Gefahr geriet. Die SPD hatte vor 1998 immer die Begrenzung der Befristungen auf die sachlich gebotenen Fälle versprochen. 2001 ist das Gegenteil gemacht worden: Weitgehende Liberalisierung für die Unternehmer. Diese Entscheidung muß aufgehoben werden: Generell sollten Befristungen wieder auf das sachlich Notwendige beschränkt werden.
Knüppel Minijobs: Die Zahl der Minijobs stieg seit 2003 um fast zwei Millionen an. Vor allem im Einzelhandel wurden in den letzten Jahren Zigtausende sozialversicherte Arbeitsplätze vernichtet. Das Resultat ist Lohn- und Sozialdumping. Scheinbar fördert der Staat die Beschäftigten, denn diese zahlen keine Sozial¬versicherungsbeiträge. Tatsächlich subventioniert er die Unternehmer, denn diese kürzen die Bruttolöhne. Die Beschäftigten schauen vor allem auf das Nettoeinkommen. Generell gehören Minijobs wieder in reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse überführt. Sie müssen auf wirklich geringfügige Arbeitsgelegenheiten begrenzt bleiben.