In Sachsen-Anhalt sollen sogenannte 1-Euro-Jobs - im Juristendeutsch "Arbeitsgelegenheiten" genannt - auch in Privatbetrieben angeboten werden können ! Die Voraussetzungen für Arbeitsgelegenheiten sind im SGB II so definiert, daß die Tätigkeiten im "öffentlichen Interesse" liegen und "zusätzlich" sein müssen.
Von dem immer wieder behaupteten Erfordernis der "Gemeinnützigkeit" steht dagegen nichts im Gesetz ! Angesichts der jetzt angedachten Einsatzfelder ist das wohl kein Versehen..
[URL]http://www.faz.net/s/Rub6B15D93102534C72B5CF6E7956148562/Doc~E908010D4D7F44219B46F06F30BFA7B23~ATpl~Ecommon~Scontent.html[/URL]
Wöchentliche Treffen
KISS-Umzug in die Werderstraße
Wir treffen uns jeden Dienstag ab 18 Ihr in den KISS-Räumen in der Werderstraße 49, wo früher die PAZ drin war.
Zugang ist über den Hof rechts vom Hauptgebäude.