In Sachsen-Anhalt sollen sogenannte 1-Euro-Jobs - im Juristendeutsch "Arbeitsgelegenheiten" genannt - auch in Privatbetrieben angeboten werden können ! Die Voraussetzungen für Arbeitsgelegenheiten sind im SGB II so definiert, daß die Tätigkeiten im "öffentlichen Interesse" liegen und "zusätzlich" sein müssen.
Von dem immer wieder behaupteten Erfordernis der "Gemeinnützigkeit" steht dagegen nichts im Gesetz ! Angesichts der jetzt angedachten Einsatzfelder ist das wohl kein Versehen..
[URL]http://www.faz.net/s/Rub6B15D93102534C72B5CF6E7956148562/Doc~E908010D4D7F44219B46F06F30BFA7B23~ATpl~Ecommon~Scontent.html[/URL]
Wöchentliche Treffen
KISS-Umzug in die Werderstraße
Letztes Treffen in der Bodenstedtstr. 11 am Dienstag, den 13.Mai ab 18 Uhr!
Ab dem 17.6. treffen wie uns in den neuen KISS-Räumen in der Werderstraße 49, wo früher die PAZ drin war, jeden Dienstag ab 18 Uhr.