Nachdem die Einführung von ALG II zur Verringerung der Arbeitslosigkeit keinerlei Beitrag geleistet hat und die Langzeitarbeitslosen bisher nur gefordert wurden, führt Clement die fehlende Förderung auf die mißbräuchliche Inanspruchnahme von ALG-II-Leistungen zurück.
Angeblich würden Bedarfsgemeinschaften aufgesplittet und so Leistungsmißbrauch betrieben. Offenbar hat Clement nicht damit gerechnet, dass die Betroffenen Bedarfsgemeinschaften auch auflösen können. Dies ist vollkommen legitim und stellt keinerlei Mißbrauch da, solange der Staat kein Recht hat, ein Zusammenleben erwachsener Menschen zu erzwingen und soweit sind wir noch nicht, oder ?
Ein Skandal ist dagegen, dass der Staat sich anmaßt, nichteheliche Lebensgemeinschaften in Steuer- und Sozialrecht völlig unterschiedlich und jeweils zu seinen Gunsten zu behandeln. Während nichteheliche Lebensgemeinschaften steuerrechtlich irrelevant sind, sollen die Lebenspartner sozialrechtlich füreinander einstehen. Diese Einstandspflicht hängt dabei rechtlich völlig in der Luft, denn Rechtsansprüche untereinander bestehen überhaupt nicht. Wenn Langzeitarbeitslose auf diese Weise zu Almosenempfängern gegenüber ihren Partnern gemacht werden, ist das für Clement dagegen kein Problem und erst recht kein Skandal.
Indem er die Langzeitarbeitslosen mal wieder zu den Verursachern ihres Elends stempelt, versucht er sich aus der Verantwortung für sein schon im Ansatz falsches Gesetzesmachwerk zu stehlen.
Wenn jemand in diesem Land kontrolliert und überwacht werden soll, dann wäre es billiger und ergiebiger, sich auf die politische und wirtschaftliche "Elite" zu konzentrieren.
Quelle Spiegel
Wöchentliche Treffen
Wir treffen uns jeden Dienstag ab 18 Uhr bei KISS in der Bodenstedtstr. 11!