Bundesrat will Kostenfreiheit beim Sozialgericht abschaffen
Um der Flut der Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten (Hartz IV) entgegenzuwirken, sollen nun von allen Rechtssuchenden "sozialverträgliche" Gerichtsgebühren in pauschalierter Form erhoben werden. Der Bundesrat hat dazu am 10.02.2006 einen Gesetzentwurf (BR-Drs. 45/06) beim Deutschen Bundestag eingebracht.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine allgemeine Verfahrensgebühr von 75 Euro vor den Sozialgerichten, von 150 Euro vor den Landessozialgerichten und von 225 Euro vor dem Bundessozialgericht vor. Sie soll grundsätzlich im Voraus zu entrichten sein.
Diese Politiker schrecken auch vor nichts mehr zurück! Wie soll ein Hartz IV Empfänger denn diese Summen aufbringen?
Quelle: http://www.volksprotest.de/index.php
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