"Keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen gegen die gesetzlich festgeschriebene Höhe der Regelleistungen (§ 20 Abs 2 und Abs 3 SGB II) und in diesem Zusammenhang gegen die aus den Gesetzesmaterialien nachzuvollziehende Art der Bedarfsermittlung und deren Ergebnis".
Durch diese Entscheidung ist der Sozialgerichtsweg erschöpft, sodass die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht offensteht.Wöchentliche Treffen
KISS-Umzug in die Werderstraße
Letztes Treffen in der Bodenstedtstr. 11 am Dienstag, den 13.Mai ab 18 Uhr!
Ab dem 17.6. treffen wie uns in den neuen KISS-Räumen in der Werderstraße 49, wo früher die PAZ drin war, jeden Dienstag ab 18 Uhr.