Wöchentliche Treffen

Wir treffen uns jeden Dienstag ab 18 Uhr bei KISS in der Bodenstedtstr. 11!

In seinem Urteil vom 23. November 2006,Aktenzeichen B 11b AS 1/06 R, hat das Bundessozialgericht erklärt:

"Keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen gegen die gesetzlich festgeschriebene Höhe der Regelleistungen (§ 20 Abs 2 und Abs 3 SGB II) und in diesem Zusammenhang gegen die aus den Gesetzesmaterialien nachzuvollziehende Art der Bedarfsermittlung und deren Ergebnis".

Durch diese Entscheidung ist der Sozialgerichtsweg erschöpft, sodass die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht offensteht.
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