"Keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen gegen die gesetzlich festgeschriebene Höhe der Regelleistungen (§ 20 Abs 2 und Abs 3 SGB II) und in diesem Zusammenhang gegen die aus den Gesetzesmaterialien nachzuvollziehende Art der Bedarfsermittlung und deren Ergebnis".
Durch diese Entscheidung ist der Sozialgerichtsweg erschöpft, sodass die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht offensteht.Wöchentliche Treffen
KISS-Umzug in die Werderstraße
Wir treffen uns jeden Dienstag ab 18 Ihr in den KISS-Räumen in der Werderstraße 49, wo früher die PAZ drin war.
Zugang ist über den Hof rechts vom Hauptgebäude.