Wöchentliche Treffen

Wir treffen uns jeden Dienstag ab 18 Uhr bei KISS in der Bodenstedtstr. 11!

Verschärfte Sanktionen bei Jugendlichen:
Auch bei Jugendlichen unter 25 Jahren - bei denen bereits zuvor höhere Strafen möglich waren - werden die Zwangsmöglichkeiten nochmals verschärft: Künftig sind im Fall einer wiederholten Pflichtverletzung auch die Kosten der Unterkunft von der Sanktion betroffen. Um Obdachlosigkeit bei den Jugendlichen zu vermeiden, werden die Kosten für Miete und Heizung jedoch sofort wieder übernommen, wenn der Jugendliche nachträglich seinen Pflichten nachkommt.
Erreichbarkeit gewährleisten:
Darüber hinaus kann Hartz-IV-Empfängern die Leistung ebenfalls komplett gestrichen werden, wenn sie für die Mitarbeiter der Jobcenter nicht in angemessener Zeit erreichbar sind. Das gilt etwa, wenn sich ein Langzeitarbeitsloser außerhalb seines "zeit- und ortsnahen Bereichs" aufhält, zum Beispiel in einem nicht von der Behörde genehmigten Urlaub.

Verstärkte Missbrauchskontrollen:
Um die Hartz-IV-Kosten einzudämmen, setzt die Politik auch auf stärkere Kontrollen zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch. Hierzu muss jede Arbeitsagentur einen Außendienst für Überprüfungen einrichten. Zudem müssen sich Langzeitarbeitslose auf Telefonbefragungen einstellen.
Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten des Datenabgleichs zwischen Arbeits- und Finanzbehörden verbessert werden. Ziel ist es, zusätzliche Einkommen oder womöglich verheimlichtes Vermögen etwa durch Kontenabfrage im Ausland aufzudecken.

Weniger Rentenansprüche:
Die Beitragsbemessungsgrundlage für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge für ALG-II-Empfänger wird 2007 von monatlich 400 auf 205 Euro gesenkt. Für Langzeitarbeitlose werden dann nur noch 40 statt der bisherigen 78 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Die Rechnung folgt im Alter, denn dadurch sinkt der zukünftige Rentenanspruch von derzeit 4,30 Euro auf nur noch 2,20 Euro pro Monat.

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