Wöchentliche Treffen

KISS-Umzug in die Werderstraße

Letztes Treffen in der Bodenstedtstr. 11 am Dienstag, den 13.Mai ab 18 Uhr!

Ab dem 17.6.  treffen wie uns in den neuen KISS-Räumen in der Werderstraße 49, wo früher die PAZ drin war, jeden Dienstag ab 18 Uhr.

Ein vager Verdacht auf falsche Angaben reicht für einen Hausbesuch bei Empfängern von Arbeitslosengeld II nicht aus. Das geht aus einem Beschluss des hessischen Landessozialgerichts hervor.
(Az.: L 7 AS 1/06 ER). Die Verweigerung eines Besuchs sei folglich kein Grund, Hartz-IV-Leistungen zu streichen.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung sei ein hohes Gut, begründete das Gericht seine Entscheidung. ALG II-Bezieher müssten nur dann Besuche der Arbeitsagentur oder der Kommune erlauben, wenn berechtigte Zweifel an den Angaben des Betroffenen bestünden und diese Zweifel mit einem Hausbesuch geklärt werden könnten. Im Übrigen sei ein Hausbesuch nicht geeignet, eine mögliche Geschäftstätigkeit nachzuweisen.
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