Wöchentliche Treffen

KISS-Umzug in die Werderstraße

Letztes Treffen in der Bodenstedtstr. 11 am Dienstag, den 13.Mai ab 18 Uhr!

Ab dem 17.6.  treffen wie uns in den neuen KISS-Räumen in der Werderstraße 49, wo früher die PAZ drin war, jeden Dienstag ab 18 Uhr.

So langsam häufen sich die Fragen nach dem Datenschutz bei ALG II.
Deshalb werden wir hier an dieser Stelle nur noch zwei Fragen beantworten.

Es sind mittlerweile so viel Fragen, dass sie leicht eine 10-seitige Broschüre füllen.

Darf der Sachbearbeiter meinen Mietvertrag kopieren?

Grundsätzlich nicht. Zu den Antragsvordrucken der Bundesagentur für Arbeit (BA) gehört eine Mietbescheinigung, die Sie selber ausfüllen sollen.
Der Mietvertrag wird nur zum Nachweis Ihrer Angaben benötigt. Hierfür reicht die Vorlage.

Ist es erforderlich, dass mein Vermieter die Mietbescheinigung unterschreibt?

Nein! Wie zuvor ausgeführt, ist es grundsätzlich völlig ausreichend, wenn Sie den Vordruck ,,Mietbescheinigung“ ausfüllen und Ihren Mietvertrag bzw. das aktuelle Mieterhöhungsschreiben vorlegen (§ 67 SGB X). Bedenken Sie: Wenn Sie Ihren Vermieter die Mietbescheinigung ausfüllen oder unterschreiben lassen, erfährt dieser zwangsläufig, dass Sie ALG II beantragen müssen.

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