Wöchentliche Treffen
Wir treffen uns jeden Dienstag ab 18 Uhr bei KISS in der Bodenstedtstr. 11!
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Stufe | 2020 | 2021 | Änderung € | Änderung % |
1 | 432 € | 446 € | +14 | + 3,24% |
2 | 389 € | 401 € | +12 | + 3,08 % |
3 | 345 € | 357 € | +12 | + 3,47 % |
4 | 328 € | 373 € | +42 | + 13,71 % |
5 | 308 € | 309 € | +1 | + 0,32 % |
6 | 250 € | 283 € | +33 | + 13,20 % |
Laut den Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes müsste der Regelsatz der Stufe 1 mindestens 600 € betragen.
Die Regelsätze sind also deutlich zu niedrig !
Laut Statistisches Bundesamt sind die Verbraucherpreise im November 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozent gefallen.
Die Preise für Obst und Gemüse sind dagegen laut Statistischem Bundesamt erheblich gestiegen, um 3,7% bzw. 2,6 '%.
Dies betrifft Langzeitarbeitslose stärker, da diese einen größeren Anteil für Lebenmittel ausgeben müssen.
In seinem Urteil vom 5.11.2019 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Regelsatzkürzung für Personen die das 25. Lebensjahr vollendet haben, auf maximal 30 Prozent begrenzt. Die Begrenzung ist mit der Urteilsverkündung in Kraft getreten.
Die Dauer von Sanktionen für diesen Personenkreis ist nicht mehr starr auf 3 Monate begrenzt:
Wird die Mitwirkungspflicht erfüllt oder erklären sich Leistungsberechtigte nachträglich ernsthaft und nachhaltig bereit, ihren Pflichten nachzukommen, kann die zuständige Behörde unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ab diesem Zeitpunkt die Leistung wieder in vollem Umfang erbringen. Die Minderung darf ab diesem Zeitpunkt nicht länger als einen Monat andauern.
Die formale Begrenzung der Urteilswirkungen auf Personen die das 25. Lebensjahr vollendet haben, ist dadurch bedingt, dass das Urteil auf einem Fall des Sozialgerichts Gotha beruht, welches eine Person betraf, die das 25. Lebensjahr schon vollendet hatte.
Eine 100%-ige Kürzung bei Personen unter 25 Jahren dürfte erst recht verfassungswidrig sein. Es bleibt abzuwarten, ob Sozialgerichte die Begrenzung für Personen unter 25 Jahre analog anwenden. Wenn nicht, wäre das ein weiteres Trauerspiel in diesem Recht(s)staat.
Das Urteil mag auf den ersten Blick als Erfolg erscheinen, weil eine 60%-ige Sanktion oder eine 100%-ige Sanktion jetzt nicht mehr zulässig sind, aber das Sanktionsregime wurde dadurch nur abgemildert:
Read more: Verfassungsgericht begrenzt Regelsatzkürzung auf 30%
In diesem Jahr grillen wir am 23, August ab 16:30 im Garten des Gewerkschaftshauses.
Getränke, Salate und Grillgut werden von EIP bereitgestellt, können aber auch mitgebracht werden.
Stufe | 2018 | 2019 | Änderung € | Änderung % |
1 | 416 € | 424 € | +8 | + 1,92% |
2 | 374 € | 382 € | +8 | + 2,14 % |
3 | 332 € | 339 € | +7 | + 2,11 % |
4 | 316 € | 322 € | +6 | + 1,90 % |
5 | 296 € | 302 € | +6 | + 2,03 % |
6 | 240 € | 245 € | +5 | + 2,08 % |
Laut den Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes müsste der Regelsatz der Stufe 1 mindestens 571 € betragen.
Die Regelsätze sind also deutlich zu niedrig und die Unterdeckung steigt !
Die Regelsatzerhöhung von circa 2 % gleicht - wenn überhaupt - gerade mal den Anstieg der Verbraucherpreise aus, die laut Statistisches Bundesamt im Jahr 2018 seit Mai konstant über 2% im Vergleich zum Vorjahresmonat gestiegen sind ! Im November war sogar ein Anstieg um 2,3 % zu verzeichnen.
Die Mitgliederversammlung findet am 12. Dezember 2017 ab 18 Uhr bei KISS in der Bodenstedtstraße 11 statt. Dieses Jahr stehen keine Vorstandswahlen an. Nach der Versammlung findet eine Jahresabschlußfeier statt. Für Kaffee und Kuchen wird gesorgt. Natürlich kann jeder auch für sich und andere Verpflegung mitbringen.
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