»Wir gehen nicht«
Ein Gespräch mit Tommi Sander.
Tommi Sander ist einer der Sprecher der »Interessengemeinschaft contra Sozialabbau Aschersleben-Staßfurt«
Sie campieren seit Montag vor dem Job-Center in Aschersleben (Sachsen-Anhalt). Warum?
Wir protestieren, weil ab dem 1. August die verschärften Hartz-IV-Regeln gelten, das sogenannte Fortentwicklungsgesetz. Das schreibt vor, daß Arbeitslose Tag und Nacht für die Arbeits- beziehungsweise die Jobvermittlung erreichbar sein müssen. Deswegen haben wir gedacht, es sei am sinnvollsten, wenn wir hier Tag und Nacht anwesend sind, um die vielen Jobangebote entgegenzunehmen, die man uns verspricht.
Was ist dagegen einzuwenden, daß Arbeitslose ständig erreichbar sein müssen?
Im Prinzip nichts. Das Arbeitsamt hätte es natürlich gerne, daß man telefonisch von 8 bis 20 Uhr erreichbar sein muß. Warum dann nicht auch gleich die ganze Nacht über? Es ist doch makaber, wenn man auf der einen Seite verpflichtet wird, sich acht Stunden pro Tag um Arbeit zu bemühen, aber gleichzeitig permanent erreichbar sein muß.
Wie viele Mitstreiter haben Sie? Haben alle vor der Arbeitsagentur übernachtet?
Wie eine Umfrage ergeben hat, trägt die Hartz IV Hetze beim Bürger Früchte.
Der Sozialticker hat bei einer Umfrage (werktags) in mehreren mittelgroßen Städten in Deutschland, Passanten zwischen 30 - 50 Jahren befragt. Die Passanten sollten ihren Eindruck vermitteln, was Sie denken, wenn sie eine/n Mann/Frau Anfang 30, Werktags morgens gegen 11 Uhr begegnen, welche/r bei sommerlichen Temperaturen den Weg ins Freizeitbad tätigt.
Der 31. Juli 2006 ist "Stichtag" für viele Hartz IV-Betroffene. Dann sollten sie die vielleicht letzte Gelegenheit nutzen, um dringend benötigte oder nützliche Gebrauchsgüter, Bekleidung usw. anzuschaffen. Denn ab 1. August 2006 gelten für alle Arbeitslosengeld II-BezieherInnen geringere Freibeträge für frei verfügbares Vermögen. Das bedeutet für viele, dass sie ganz aus dem Leistungsbezug herausfliegen, weil dann ein Teil des Sparguthabens die neuen Freibeträge übersteigt. Mit der Neuregelung greift die große Koalition erneut in die Taschen der Erwerbslosen.
Die wichtigsten Änderungen !
Beweislastumkehr:
Ob jemand Arbeitslosengeld (ALG) II bekommt, hängt auch vom Einkommen und dem Vermögen des Partners ab - das allerdings nur, wenn beide tatsächlich zusammen leben. Nach Ansicht der Großen Koalition bewegen sich bislang zu viele Arbeitslose in einer gesetzlichen Grauzone. Sie geben vor, einen Single-Haushalt zu führen, obwohl das nicht der Fall ist.
Künftig wird automatisch eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt, wenn die Partner seit mindestens einem Jahr zusammenleben, eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden (gemeinsames Konto) oder gemeinsam Kinder oder Angehörige versorgen. Musste früher der Staat das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft nachweisen, so muss nun der Antragssteller deren Nicht-Existenz darlegen, um ohne Abstriche Leistungen zu bekommen.
Strittig ist aber noch, wie Arbeitslose dies konkret beweisen sollen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte dazu, er gehe davon aus, dass eine eidesstattliche Erklärung ausreiche.
Im Bundestag wurden weitere Verschärfungen von Hartz IV beschlossen. Derweil reißen die Diskussionen um die drohende Kostenexplosion bei den Arbeitsmarktreformen nicht ab. Es wird weitere Nachbesserungen geben. Neuester Vorschlag: Empfänger von Arbeitslosengeld II sollen künftig auch ohne Bezahlung zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen werden können.
Die ausufernden Kosten für Hartz IV treibt Politiker zu immer neuen Einspar-Überlegungen. Nachdem der Staat im vergangenen Jahr allein über eine Milliarde Euro für die so genannten Ein-Euro-Jobs ausgab, wird jetzt auch über "Null-Euro-Jobs" diskutiert.
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